Es soll im
geschützten Bannwald in der Straße Im Kamp gebaut werden, schräg gegenüber der
Eigenherd-Schule in Richtung Kapuzinerweg. Das habe ich durch Bauschilder und
Elternvertreter der Eigenherd-Schule erfahren. Der Bannwald ist eine geschützte
Grünzone, was im Flächennutzungsplan so festgelegt ist. Er zieht sich als
einzig erhaltenes Waldgebiet durch ganz Kleinmachnow.
Es werden wohl
zwei Grundstücke mit 2. Reihe Bebauung durch Fuchs und Partner bebaut. Das ist
dann die erste legitimierte Bebauung des Bannwaldes für private Zwecke seit
1930. Bei Information im Bauausschuss hätte man wohl eine einvernehmliche
Lösung finden können (B-Plan-Änderung). Nicht jede parzellierte Fläche darf
bebaut werden.
Fragen an die Verwaltung:
· Wie kann das möglich sein?
· Warum wurde der Bauausschuss, in dem sonst über
jede Kleinigkeit geredet und abgestimmt wird, hier nicht informiert?
· Warum wurde dieser Änderung im B-Plan 003-C,
Eigenherd-Süd, wohl schon im Jahr 2003 zugestimmt? Warum hat die Verwaltung es
damals eingebracht?
·
Wo bleibt das
Bekenntnis von Herrn Grubert, keine weiteren Flächen zu bebauen?
Zu 1.
Das genannte Grundstück „Im Kamp 1a/1b“ und die südlich angrenzenden
Flächen befinden sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“. Es ist dort als Reines Wohngebiet (WR) und mit
zwei überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) festgesetzt. Auch im
vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) vom 05.01.2000 ist die Fläche
schon als Wohnbauland dargestellt.
Die Festsetzung von zwei Baufenstern ‑ statt, wie städtebaulich
angestrebt, nur eines Baufensters ‑ geht zurück auf die Tatsache, dass
der Landkreis Potsdam-Mittelmark der Eigentümerin des Grundstücks „Im Kamp
1a/1b“ am 17.05.2001 einen positiven Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau zwei
Einfamilienhäuser“ erteilt hatte. Dieser Vorbescheid war im
Bebauungsplan-Verfahren, dass im Jahr 2003 abgeschlossen wurde, zu
berücksichtigen.
Ausgenutzt wurde der Vorbescheid jedoch zunächst nicht. Erst jetzt
wurde ein Bauantrag gestellt. Die beiden beantragen Vorhaben entsprechen den
Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c.
Zu 2.
Im Bauausschuss wird über Vorhaben informiert, die den Rahmen des
Geschäfts der laufenden Verwaltung übersteigen oder von besonderer,
gesamtörtlicher Bedeutung sind. Über Vorhaben, die das geltende Planungsrecht
einhalten (hier: die im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben, vgl.
Satzungsbeschluss vom 12.12.2002) können sich die Mitglieder des Bauausschusses
in jeder Sitzung anhand einer ausliegenden aktuellen Übersicht über
Vorbescheide, Bauanzeigen und Anträge auf Baugenehmigung (Liste) informieren.
Zu 3.
Eine dieses Grundstück betreffende Änderung des Bebauungsplanes
erfolgte nicht. Wie bereits erläutert, enthält schon der
Ursprungs-Bebauungsplan von 2002/03 die entsprechenden Bebauungsmöglichkeiten
(siehe Erläuterungen oben, unter Punkt 1)
Zu 4.
Der Ursprungs-Bebauungsplan 003-c trat, wie ausgeführt, mit dem
31.01.2003 in Kraft. Bürgermeister Grubert trat sein Amt im Jahr 2009 an.
Im Übrigen setzt der Bebauungsplan 003-c umfangreiche Flächen als
„Wald“ bzw. als „nicht bebaubare Flächen“ fest. Er trägt so unter
größtmöglicher Ausschöpfung der seinerzeitigen planungsrechtlichen
Möglichkeiten zum Erhalt von Freiflächen bei.