Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es soll im geschützten Bannwald in der Straße Im Kamp gebaut werden, schräg gegenüber der Eigenherd-Schule in Richtung Kapuzinerweg. Das habe ich durch Bauschilder und Elternvertreter der Eigenherd-Schule erfahren. Der Bannwald ist eine geschützte Grünzone, was im Flächennutzungsplan so festgelegt ist. Er zieht sich als einzig erhaltenes Waldgebiet durch ganz Kleinmachnow.

Es werden wohl zwei Grundstücke mit 2. Reihe Bebauung durch Fuchs und Partner bebaut. Das ist dann die erste legitimierte Bebauung des Bannwaldes für private Zwecke seit 1930. Bei Information im Bauausschuss hätte man wohl eine einvernehmliche Lösung finden können (B-Plan-Änderung). Nicht jede parzellierte Fläche darf bebaut werden.

 

Fragen an die Verwaltung:

·       Wie kann das möglich sein?

·       Warum wurde der Bauausschuss, in dem sonst über jede Kleinigkeit geredet und abgestimmt wird, hier nicht informiert?

·       Warum wurde dieser Änderung im B-Plan 003-C, Eigenherd-Süd, wohl schon im Jahr 2003 zugestimmt? Warum hat die Verwaltung es damals eingebracht?

·       Wo bleibt das Bekenntnis von Herrn Grubert, keine weiteren Flächen zu bebauen?

 

 

Zu 1.

Das genannte Grundstück „Im Kamp 1a/1b“ und die südlich angrenzenden Flächen befinden sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“. Es ist dort als Reines Wohngebiet (WR) und mit zwei überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) festgesetzt. Auch im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) vom 05.01.2000 ist die Fläche schon als Wohnbauland dargestellt.

Die Festsetzung von zwei Baufenstern ‑ statt, wie städtebaulich angestrebt, nur eines Baufensters ‑ geht zurück auf die Tatsache, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark der Eigentümerin des Grundstücks „Im Kamp 1a/1b“ am 17.05.2001 einen positiven Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau zwei Einfamilienhäuser“ erteilt hatte. Dieser Vorbescheid war im Bebauungsplan-Verfahren, dass im Jahr 2003 abgeschlossen wurde, zu berücksichtigen.

Ausgenutzt wurde der Vorbescheid jedoch zunächst nicht. Erst jetzt wurde ein Bauantrag gestellt. Die beiden beantragen Vorhaben entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c.

 

Zu 2.

Im Bauausschuss wird über Vorhaben informiert, die den Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung übersteigen oder von besonderer, gesamtörtlicher Bedeutung sind. Über Vorhaben, die das geltende Planungsrecht einhalten (hier: die im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben, vgl. Satzungsbeschluss vom 12.12.2002) können sich die Mitglieder des Bauausschusses in jeder Sitzung anhand einer ausliegenden aktuellen Übersicht über Vorbescheide, Bauanzeigen und Anträge auf Baugenehmigung (Liste) informieren.

 

Zu 3.

Eine dieses Grundstück betreffende Änderung des Bebauungsplanes erfolgte nicht. Wie bereits erläutert, enthält schon der Ursprungs-Bebauungsplan von 2002/03 die entsprechenden Bebauungsmöglichkeiten (siehe Erläuterungen oben, unter Punkt 1)

 

 

Zu 4.

Der Ursprungs-Bebauungsplan 003-c trat, wie ausgeführt, mit dem 31.01.2003 in Kraft. Bürgermeister Grubert trat sein Amt im Jahr 2009 an.

Im Übrigen setzt der Bebauungsplan 003-c umfangreiche Flächen als „Wald“ bzw. als „nicht bebaubare Flächen“ fest. Er trägt so unter größtmöglicher Ausschöpfung der seinerzeitigen planungsrechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt von Freiflächen bei.