aus dem Protokoll Nr. 17

 

F 32/17.10

Die Verwaltung möge bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses rechtlich belastbar darstellen, weshalb beim Hinzuerwerb der jeweiligen Grundstücksfläche das Sachenrechtsbereinigungs-gesetz (SachenRBerG) anzuwenden ist und wie der Kaufpreis begründet wird.

(Grundstücksverkauf (SachenRBerG) von Teilflächen zwischen Schleusenweg und Sperberfeld-Flur 5, Flurstück 148/5)

Termin:  Hauptausschuss

Frau Lorenz

 

 

erledigt per Post am 30.09.2010

 

aus dem Protokoll Nr. 17

 

F 33/17.10

Die Mitglieder des Finanzausschusses wünschen eine Übersicht, welche Auswirkung eine Erhöhung der Grundsteuer, auf die Quadratmetermiete bei der gewog haben würde.     

Termin:  07.10.2010

gewog / Herr Ecker

 

erledigt per Post am 30.09.2010

 

Herr Warnick teilt mit, dass somit alle bisherigen offenen Festlegungen erledigt sind.