Sitzung: 23.01.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 007/17
Frau O`Brien – Rederecht
Frau O`Brien bringt zum Ausdruck, dass sie sich über eine künftige
Bebauung ihres Nachbargrundstücks Meiereifeld 4a mit einem Wohngebäude freut.
Sie regt hierzu an, die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens nach § 34
BauGB zu beurteilen, da ja noch kein rechtswirksamer Bebauungsplan existiert.
Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die geplante Dachform nicht prägend im Gebiet vorhanden ist. Außerdem stellt sich die beabsichtigte Firsthöhe von über 11 m und die angestrebte GRZ von über 0,3 (gesamt) als Ausreißer im Gebiet da. Das Vorhaben schießt somit hinsichtlich der gewünschten Nutzungsmaße über den Bebauungsplan-Entwurf hinaus. Sie bittet weiterhin zu beachten, dass im Bestand rückwärtig umfangreiche Garagen vorhanden sind, noch keine Bebauung. Außerdem sei die Anordnung von neun Fahrzeugen im Gartenbereich hinsichtlich der daraus entstehenden Lärmbelastung nicht vertretbar.
Herr Lutter
Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Priebe, Frau Sahlmann, Herr Liebrenz, Frau Scheib, Herr Schubert, Herr Grubert, Herr Dr. Braun
Aus der Diskussion heraus empfiehlt der Bauausschuss folgende Maßgabe:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf soll so geändert werden, dass die
Knotenlinie (Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung) welche die Gebiete WA 1 und
WA 2 abgrenzt, zwischen die Grundstücke Meiereifeld 2 b und 4 verschoben wird.
Abstimmung zur Maßgabe:
6 Zustimmungen / 3
Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt
Abstimmungsergebnis
mit 1 Maßgabe:
9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
zugestimmt mit 1 Maßgabe