Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B der Gemeinde Kleinmachnow wird von derzeit 300 v. H. auf 365 v. H. ab 01. Januar 2011 erhöht.  

 


Der Kämmerer, Herr Ecker, gibt eine Erläuterung zu dieser Drucksache.

Er berichtet, dass dieses Thema im letzten Finanzausschuss bereits diskutiert wurde.

Mit dieser Erhöhung soll der Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow stabilisiert werden.

Mit dem vorgeschlagenem Hebesatz von 365 v. H. hat sich die Gemeinde Kleinmachnow an vergleichbaren Orten orientiert. Diese Anhebung würde eine voraussichtlich Einnahme von 350.000,00 € pro Jahr bedeuten.

Herr Tauscher macht deutlich, dass die CDU-Fraktion dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen wird.  Derzeitig sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger wegen der geplanten Flugrouten auch über Kleinmachnow sehr groß. Mit dieser Erhöhung würden wir den Bürgern noch mehr schaden und der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig.

Herr Christall gibt zu verstehen, dass eine finanzielle Erhöhung dem Bürger immer weh tut, egal ob diese jetzt oder später erfolgt. Er gibt aber zu bedenken, dass im Sinne des Haushaltes gehandelt werden sollte.

Frau Schwarzkopf schließt sich der Meinung von Herrn Tauscher an und wird dieser Beschlussvorlage auch nicht zustimmen.

Auch Herr von Wnuk-Lipinski schließt sich der Äußerung von Herrn Tauscher an.

Frau Dr. Kimpfel macht deutlich, dass die Begründung, dass nach der Wiedervereinigung bisher keine Änderung des Hebesatzes vorgenommen wurde, nicht richtig ist. Vor ca. 12 bis 13 Jahren gab es nach ihren Informationen bereits eine Grundsteuererhöhung. Dies könnte sie auch belegen. Ihre Fraktion wird der Beschlussvorlage ebenfalls nicht zustimmen.   

Auch Herr Templin findet den Zeitpunkt für eine Erhöhung ungünstig. Im Jahre 2008 wurde eine Senkung der Gewerbesteuer beschlossen und nun soll eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgen. Dies ist den Bürgern, aus seiner Sicht, schwer zu vermitteln.

Im Übrigen würde eine Erhöhung auf 350 v. H. für eher angemessen halten. In diesem Zuge sollte dann aber auch die Gewerbesteuer den umliegenden Orten angepasst werden.

Dazu äußert Herr Ecker, dass sich die Gemeinde Kleinmachnow bei der letzten Gewerbesteuersenkung bereits der Stadt Teltow angepasst hat. 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 160/10 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 160/10 erfolgt mit 0 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und  3 Enthaltungen.