Sitzung: 07.10.2010 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: 160/10
Beschlussvorschlag:
Der
Hebesatz für die Grundsteuer B der Gemeinde Kleinmachnow wird von derzeit 300
v. H. auf 365 v. H. ab 01. Januar 2011 erhöht.
Der Kämmerer, Herr Ecker,
gibt eine Erläuterung zu dieser Drucksache.
Er berichtet, dass dieses
Thema im letzten Finanzausschuss bereits diskutiert wurde.
Mit dieser Erhöhung soll
der Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow stabilisiert werden.
Mit dem vorgeschlagenem
Hebesatz von 365 v. H. hat sich die Gemeinde Kleinmachnow an vergleichbaren
Orten orientiert. Diese Anhebung würde eine voraussichtlich Einnahme von
350.000,00 € pro Jahr bedeuten.
Herr Tauscher macht
deutlich, dass die CDU-Fraktion dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen
wird. Derzeitig sind die Sorgen der
Bürgerinnen und Bürger wegen der geplanten Flugrouten auch über Kleinmachnow
sehr groß. Mit dieser Erhöhung würden wir den Bürgern noch mehr schaden und der
Zeitpunkt ist denkbar ungünstig.
Herr Christall gibt zu
verstehen, dass eine finanzielle Erhöhung dem Bürger immer weh tut, egal ob
diese jetzt oder später erfolgt. Er gibt aber zu bedenken, dass im Sinne des
Haushaltes gehandelt werden sollte.
Frau Schwarzkopf schließt
sich der Meinung von Herrn Tauscher an und wird dieser Beschlussvorlage auch
nicht zustimmen.
Auch Herr von
Wnuk-Lipinski schließt sich der Äußerung von Herrn Tauscher an.
Frau Dr. Kimpfel macht
deutlich, dass die Begründung, dass nach der Wiedervereinigung bisher keine
Änderung des Hebesatzes vorgenommen wurde, nicht richtig ist. Vor ca. 12 bis 13
Jahren gab es nach ihren Informationen bereits eine Grundsteuererhöhung. Dies
könnte sie auch belegen. Ihre Fraktion wird der Beschlussvorlage ebenfalls
nicht zustimmen.
Auch Herr Templin findet
den Zeitpunkt für eine Erhöhung ungünstig. Im Jahre 2008 wurde eine Senkung der
Gewerbesteuer beschlossen und nun soll eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgen.
Dies ist den Bürgern, aus seiner Sicht, schwer zu vermitteln.
Im Übrigen würde eine
Erhöhung auf 350 v. H. für eher angemessen halten. In diesem Zuge sollte dann
aber auch die Gewerbesteuer den umliegenden Orten angepasst werden.
Dazu äußert Herr Ecker,
dass sich die Gemeinde Kleinmachnow bei der letzten Gewerbesteuersenkung
bereits der Stadt Teltow angepasst hat.
Herr Warnick stellt die
Drucksache DS-Nr.: 160/10 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 160/10 erfolgt mit 0 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.