Herr Brinkmann informiert, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauhof § 2 ‚Gegenstand des Eigenbetriebes‘ die Leistung zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen aufgeführt ist. Derzeit reinigt der Bauhof die Geh- und Radwege und führt den Winterdienst durch. Die Fahrbahnreinigung ist bisher an Dritte vergeben worden. Da der bestehende Straßenreinigungsvertrag aus dem Anfang der 1990-iger Jahren stammt, wurde dieser durch die Verwaltung gekündigt. Ende 2017 steht kein Vertragspartner für die Fahrbahnreinigung mehr zur Verfügung. Bedingt durch Wirtschaftsaufgabe von Firmen und Übernahme durch neue Firmen (Edelhoff, Fehr, MdL, Remondis, Becker & Armbrust) und den damit zusammenhängenden Wechsel der Vertragsparteien, ist hier keine Kontinuität der Fahrerbesatzung gegeben. Somit kann auf die örtlichen Probleme bei der Straßenreinigung nicht mehr, durch die personelle Besetzung der Kehrmaschine, eingegangen werden. Da eine Beschilderung mit Halteverboten zur Erbringung der Straßenreinigungsleistungen für das gesamte Ortsgebiet nicht genehmigungsfähig ist und eine Beschilderung mit mobilen Schildern zu kostenaufwendig ist, müssen andere Wege gefunden werden, um die Reinigungsleistung zu erbringen. Dies erfordert Fahrer der Kehrmaschine, welche sich mit der Örtlichkeit auskennen und die Gewohnheiten der Anwohner erlernen und dementsprechend die Touren zur Straßenreinigung fahren. Durch den Einsatz eines zweiten Mitarbeiters ‚Handfeger‘, der an kritischen Stellen den Straßenkehricht aus dem Schnittgerinne hinter den Fahrzeugen heraus auf die Fahrbahn fegt, sodass die Kehrmaschine dieses aufnehmen kann, ist ein zweiter Lösungsansatz gegeben. Damit bietet sich der Bauhof zur Erbringung der Straßenreinigungsleistung an. Dieser ist mit seinen Mitarbeiter vor Ort und somit flexibel, auch auf Zeiterfordernisse kann reagiert werden. Die Fahrer verfügen über die nötigen Ortskenntnisse, um die Leistung der Straßenreinigung zufrieden für die Bürger zu erbringen. Der Reinigungsrhythmus laut Satzung wird mit einer Kehrmaschine erreicht, die in den Sonderreinigungszeiten März und November zweischichtig eingesetzt wird. Somit muss der Bauhof nur eine Straßenkehrmaschine anschaffen. Die Investitionskosten betragen ca. 195 TEUR. Die Aufgabenübertragung auf den Bauhof erzeugt eine bessere Arbeitsauslastung für den Bauhof und somit kann der Bauhof die Privataufträge weiterhin reduzieren.

 

Herr Brinkmann beantwortet Verständnisfragen. Die Zeitschienen zum Kauf der Kehrmaschine

(Beschlussfassung, Ausschreibung, Bestellung, Bezahlung und Erhalt) werden erläutert.

 

Herr Brinkmann gibt zu bedenken, dass mit der hälftigen Abführung des Jahresgewinns 2016 an die Gemeinde, die Gemeinde diese Anschaffung der Kehrmaschine als Anschubfinanzierung realisieren könnte.  Weitere notwendige Anschaffungen im Bereich Fuhrpark wären dann im Jahr 2017 noch möglich (Verkauf: alter Steiger, Neuanschaffung: 2-achs Hänger, Hebebühne auf Raupenbasis für Waldarbeiten, kleiner gebr. Radlader).

 

An der Aussprache beteiligten sich Frau Dettke, Frau Schwarzkopf, Herr Kreemke, Herr Lampe, Herr Albrecht, Herr Schulz-Kersting und Herr Borg.