Sitzung: 14.02.2017 Werksausschuss Bauhof
Herr Brinkmann informiert, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauhof § 2 ‚Gegenstand des
Eigenbetriebes‘ die Leistung zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen
aufgeführt ist. Derzeit reinigt der Bauhof die Geh- und Radwege und führt den
Winterdienst durch. Die Fahrbahnreinigung ist bisher an Dritte vergeben worden.
Da der bestehende Straßenreinigungsvertrag aus dem Anfang der 1990-iger Jahren
stammt, wurde dieser durch die Verwaltung gekündigt. Ende 2017 steht kein
Vertragspartner für die Fahrbahnreinigung mehr zur Verfügung. Bedingt durch
Wirtschaftsaufgabe von Firmen und Übernahme durch neue Firmen (Edelhoff, Fehr,
MdL, Remondis, Becker & Armbrust) und den damit zusammenhängenden Wechsel
der Vertragsparteien, ist hier keine Kontinuität der Fahrerbesatzung gegeben.
Somit kann auf die örtlichen Probleme bei der Straßenreinigung nicht mehr,
durch die personelle Besetzung der Kehrmaschine, eingegangen werden. Da eine
Beschilderung mit Halteverboten zur Erbringung der Straßenreinigungsleistungen
für das gesamte Ortsgebiet nicht genehmigungsfähig ist und eine Beschilderung mit
mobilen Schildern zu kostenaufwendig ist, müssen andere Wege gefunden werden,
um die Reinigungsleistung zu erbringen. Dies erfordert Fahrer der Kehrmaschine,
welche sich mit der Örtlichkeit auskennen und die Gewohnheiten der Anwohner
erlernen und dementsprechend die Touren zur Straßenreinigung fahren. Durch den
Einsatz eines zweiten Mitarbeiters ‚Handfeger‘, der an kritischen Stellen den
Straßenkehricht aus dem Schnittgerinne hinter den Fahrzeugen heraus auf die
Fahrbahn fegt, sodass die Kehrmaschine dieses aufnehmen kann, ist ein zweiter
Lösungsansatz gegeben. Damit bietet sich der Bauhof zur Erbringung der
Straßenreinigungsleistung an. Dieser ist mit seinen Mitarbeiter vor Ort und
somit flexibel, auch auf Zeiterfordernisse kann reagiert werden. Die Fahrer
verfügen über die nötigen Ortskenntnisse, um die Leistung der Straßenreinigung
zufrieden für die Bürger zu erbringen. Der Reinigungsrhythmus laut Satzung wird
mit einer Kehrmaschine erreicht, die in den Sonderreinigungszeiten März und
November zweischichtig eingesetzt wird. Somit muss der Bauhof nur eine
Straßenkehrmaschine anschaffen. Die Investitionskosten betragen ca. 195 TEUR.
Die Aufgabenübertragung auf den Bauhof erzeugt eine bessere Arbeitsauslastung
für den Bauhof und somit kann der Bauhof die Privataufträge weiterhin
reduzieren.
Herr Brinkmann beantwortet Verständnisfragen. Die Zeitschienen zum Kauf
der Kehrmaschine
(Beschlussfassung, Ausschreibung, Bestellung, Bezahlung und Erhalt)
werden erläutert.
Herr Brinkmann gibt zu bedenken, dass mit der hälftigen Abführung des
Jahresgewinns 2016 an die Gemeinde, die Gemeinde diese Anschaffung der
Kehrmaschine als Anschubfinanzierung realisieren könnte. Weitere notwendige Anschaffungen im Bereich
Fuhrpark wären dann im Jahr 2017 noch möglich (Verkauf: alter Steiger,
Neuanschaffung: 2-achs Hänger, Hebebühne auf Raupenbasis für Waldarbeiten,
kleiner gebr. Radlader).
An der Aussprache beteiligten sich Frau Dettke, Frau Schwarzkopf, Herr
Kreemke, Herr Lampe, Herr Albrecht, Herr Schulz-Kersting und Herr Borg.