Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ (vgl. Anlagen 2 u. 3) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

4)        Das Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses, ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/17 beteiligen sich:

- Herr Baumgraß

- Herr Schubert

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

 

 

Maßgabe des Bauausschusses:

Der Bebauungsplan-Vorentwurf soll so geändert werden, dass die Knotenlinie (Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung), welche die Gebiete WA 1 und WA 2 abgrenzt, zwischen die Grundstücke Meiereifeld 2 b und 4 verschoben wird.

         Die Maßgabe wird vom Hauptausschuss mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenenthaltung abgelehnt und damit nicht übernommen.

 


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 007/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 23.02.2017 zu setzen.