Beschlussvorschlag:

1)         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger           öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis            führten.


Frau Sahlmann beantragt, dass 027/033/030 und 031/17 von der Tagesordnung zu nehmen, da es noch offene Fragen gibt. Die vorliegenden Beschlussvorlagen sind noch nicht zustimmungsfähig. Im Bauausschuss wurden die Drucksachen von der Tagesordnung genommen, und man ist davon ausgegangen, dass die Diskussion im Fachausschuss weitergeführt wird, heute ist Hauptausschuss. Also, es müsste nochmals in den Fachausschuss.

 

Herr Grubert weist darauf hin, dass die Verlegung des Sportplatzes durchaus überlegenswert ist. Was dann bedeuten würde, dass die Angelegenheit nochmals in eine der nächsten Sitzungsrunden verschoben wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass Anfang der 90er Jahre für dieses Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, wofür es vom Land Brandenburg Fördermittel gab. Die genaue Summe muss noch aufgearbeitet werden. Wenn wir den Bebauungsplan nicht realisieren, verliert das Gebiet nicht nur an Wert, sondern die Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Darüber muss man sich im Klaren sein.

 

Frau Scheib stimmt Frau Sahlmann eigentlich zu und ergänzt, dass der eigentliche Punkt war, warum die Drucksachen im Bauausschuss von der Tagesordnung genommen wurden, dass das heute vorgestellte Schalltechnische Gutachten eine wichtige Rolle spielt und noch nicht vorlag. Auch im Hinblick auf die anstehende Haushaltsklausur erachtet sie es als sinnvoll, die betreffenden Beschlussvorlagen zurückzuziehen, da es auch um hohe Kosten geht.

 

 

10 MINUTEN PAUSE

 

 

Herr Grubert schlägt folgenden Kompromiss vor:

Über den Standort des Sportplatzes sollten wir uns gemeinsam nochmal unterhalten. Es kann durchaus sinnvoll sein, den Sportplatz zu verlegen, wenn sich die Gesamtsituation dadurch verbessert. Eine unendliche Verzögerung der Behandlung des Bebauungsplanes wäre allerdings misslich, da die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft schon viele Vorgespräche mit Investoren geführt hat. Ernsthafte Interessenten haben auch schon Angebote abgegeben.

Deshalb mein Vorschlag:

Zustimmung zu den Beschlussvorlagen, die den Flächennutzungsplan betreffen (DS-Nrn. 030/17 und 031/17). Bei dem Flächennutzungsplan ist es so, dass er nach Beschlussfassung der Kommunalaufsicht zur Zustimmung vorzulegen ist. Erst dann beginnt die 3-Monats-Frist der Zustimmung. Deshalb sollte der Flächennutzungsplan beschlossen werden, damit das Schreiben an die Kommunalaufsicht gehen kann und die Frist läuft. Sollte beschlossen werden, dass der Sportplatz verlegt wird, würde der Flächennutzungsplan aufgehoben werden und der Antrag auf Zustimmung nicht an die Kommunalaufsicht gehen. Damit wir ggf. nicht die 3-Monats-Frist verlieren.

Die DS-Nrn. 027/17 und 033/17 werden zurückgezogen, auch nicht in die nächste Gemeindevertretung eingebracht. Nach Einigung über den Standort des Sportplatzes werden die DS-Nrn. erneut eingebracht. Sollten es dazu kommen, dass der Sportplatz verlegt wird, müssen die Drucksachen zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan geändert werden.

 

 

An der Aussprache beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Herr Bültermann

- Herr Gutheins

- Frau Scheib

 

 

         Eine Aufstellung und Verteilung der Fördermittel wird erarbeitet.

 

         In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses noch reichlich Diskussionsbedarf sieht, besonders hinsichtlich des Schalltechnischen Gutachtens, der Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbebauung, der Kostenfrage sowie der Verlegung des Sportplatzes. Auch, weil die Vorstellung des Gutachtens erst auf der heutigen Sitzung erfolgte, wird eine Beschlussfassung zu den entsprechenden Drucksachen als zu kurzfristig angesehen.

 

         Herr Grubert kündigt an, die DS-Nrn. 030/17 und 031/17 zum Flächennutzungsplan in die Gemeindevertretersitzung am 06.04.2017 einzubringen, auch wenn heute keine Empfehlung ausgesprochen werden sollte.


Die DS-Nr. 027/17 wird von der Verwaltung zurückgezogen.