1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Frau Sahlmann beantragt, dass 027/033/030 und 031/17 von der
Tagesordnung zu nehmen, da es noch offene Fragen gibt. Die vorliegenden
Beschlussvorlagen sind noch nicht zustimmungsfähig. Im Bauausschuss wurden die
Drucksachen von der Tagesordnung genommen, und man ist davon ausgegangen, dass
die Diskussion im Fachausschuss weitergeführt wird, heute ist Hauptausschuss.
Also, es müsste nochmals in den Fachausschuss.
Herr Grubert weist darauf hin, dass die Verlegung des Sportplatzes
durchaus überlegenswert ist. Was dann bedeuten würde, dass die Angelegenheit
nochmals in eine der nächsten Sitzungsrunden verschoben wird. Weiterhin weist
er darauf hin, dass Anfang der 90er Jahre für dieses Gebiet ein Bebauungsplan
aufgestellt wurde, wofür es vom Land Brandenburg Fördermittel gab. Die genaue
Summe muss noch aufgearbeitet werden. Wenn wir den Bebauungsplan nicht
realisieren, verliert das Gebiet nicht nur an Wert, sondern die Fördermittel
müssen zurückgezahlt werden. Darüber muss man sich im Klaren sein.
Frau Scheib stimmt Frau Sahlmann eigentlich zu und ergänzt, dass der
eigentliche Punkt war, warum die Drucksachen im Bauausschuss von der
Tagesordnung genommen wurden, dass das heute vorgestellte Schalltechnische
Gutachten eine wichtige Rolle spielt und noch nicht vorlag. Auch im Hinblick auf
die anstehende Haushaltsklausur erachtet sie es als sinnvoll, die betreffenden
Beschlussvorlagen zurückzuziehen, da es auch um hohe Kosten geht.
10 MINUTEN PAUSE
Herr Grubert schlägt folgenden
Kompromiss vor:
Über den Standort des Sportplatzes sollten wir uns gemeinsam nochmal
unterhalten. Es kann durchaus sinnvoll sein, den Sportplatz zu verlegen, wenn
sich die Gesamtsituation dadurch verbessert. Eine unendliche Verzögerung der
Behandlung des Bebauungsplanes wäre allerdings misslich, da die Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft schon viele Vorgespräche mit Investoren geführt hat.
Ernsthafte Interessenten haben auch schon Angebote abgegeben.
Deshalb mein Vorschlag:
Zustimmung zu den Beschlussvorlagen, die den Flächennutzungsplan
betreffen (DS-Nrn. 030/17 und 031/17). Bei dem Flächennutzungsplan ist es so,
dass er nach Beschlussfassung der Kommunalaufsicht zur Zustimmung vorzulegen
ist. Erst dann beginnt die 3-Monats-Frist der Zustimmung. Deshalb sollte der
Flächennutzungsplan beschlossen werden, damit das Schreiben an die
Kommunalaufsicht gehen kann und die Frist läuft. Sollte beschlossen werden,
dass der Sportplatz verlegt wird, würde der Flächennutzungsplan aufgehoben
werden und der Antrag auf Zustimmung nicht an die Kommunalaufsicht gehen. Damit
wir ggf. nicht die 3-Monats-Frist verlieren.
Die DS-Nrn. 027/17 und 033/17 werden zurückgezogen, auch nicht in die
nächste Gemeindevertretung eingebracht. Nach Einigung über den Standort des
Sportplatzes werden die DS-Nrn. erneut eingebracht. Sollten es dazu kommen,
dass der Sportplatz verlegt wird, müssen die Drucksachen zum Bebauungsplan und
zum Flächennutzungsplan geändert werden.
An der Aussprache beteiligen
sich:
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Herr Bültermann
- Herr Gutheins
- Frau Scheib
→ Eine Aufstellung
und Verteilung der Fördermittel wird erarbeitet.
→ In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der
Mitglieder des Hauptausschusses noch reichlich Diskussionsbedarf sieht,
besonders hinsichtlich des Schalltechnischen Gutachtens, der Umwandlung von
Gewerbeflächen in Wohnbebauung, der Kostenfrage sowie der Verlegung des
Sportplatzes. Auch, weil die Vorstellung des Gutachtens erst auf der heutigen
Sitzung erfolgte, wird eine Beschlussfassung zu den entsprechenden Drucksachen
als zu kurzfristig angesehen.
→ Herr Grubert kündigt an, die DS-Nrn. 030/17 und 031/17 zum
Flächennutzungsplan in die Gemeindevertretersitzung am 06.04.2017 einzubringen,
auch wenn heute keine Empfehlung ausgesprochen werden sollte.
Die DS-Nr. 027/17 wird von der Verwaltung zurückgezogen.