Beschlussvorschlag:
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.
1722) – BauGB - den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Tei B: Textliche Festsetzungen (vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekanntzumachen.
Die DS-Nr. 033/17 wird von der Verwaltung zurückgezogen.