Sitzung: 20.03.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 034/17
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) –
BauGB - i. V. m. § 3 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
(GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung über die erste Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich
bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 034/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
06.04.2017 zu setzen.