Sitzung: 06.04.2017 Gemeindevertretung
Als Tischvorlagen
an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wurden verteilt:
· DS-Nr.
057/17 – Evaluierung des TKS-Buskonzeptes – gemeinsamer Antrag der Fraktionen
CDU/FDP, SPD/PRO & BIK
· Info-Nr.
008/17 – Aufstellung eines Bürgerhaushaltes in der Gemeinde Kleinmachnow für
das Jahr 2018, hier: Ergebnis der Abstimmung
· Beantwortung
von Anfragen
· Auflistung
offener Anfragen und Arbeitsaufträge an die Verwaltung
Ø
Für die
Aufnahme auf die Tagesordnung begründet Frau Heilmann die Dringlichkeit der
DS-Nr. 057/17. Die Fraktion B 90/Grüne tritt als Einreicher dem Antrag bei.
Abstimmung der Dringlichkeit des Antrages:
Die Dringlichkeit
des Antrages wird durch die Gemeindevertretung einstimmig festgestellt.
Die DS-Nr. 057/17 wird auf die Tagesordnung aufgenommen und unter TOP
13 „Anträge“ als Punkt 13.7 eingefügt.
Herr Templin
Mir ist bekannt geworden, dass die DS-Nr. 043/17 „Erweiterung der
vorhandenen Tempo-30-Zone für den Straßenzug
Schleusenweg/Rudolf-Breitscheid-Straße/Ernst-Thälmann-Straße/Odf-Platz im
UVO-Ausschuss von der Verwaltung zurückgezogen wurde. Bisher wurde es so
gehandhabt, dass eine zurückgezogene Beschlussvorlage nicht unter der gleichen
Drucksachennummer wieder eingebracht werden kann, auch wenn der Inhalt sich
nicht geändert hat. Unsere Fraktion war selbst einmal davon betroffen. Frau
Storch hatte unseren Beschlussvorschlag im Bauausschuss zurückgezogen und damit
wurde er auch in der weiteren Beratungsfolge nicht mehr berücksichtigt. Ich
bitte darum zu prüfen, ob die Verfahrensweise so richtig ist.
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Die Fragestellung ist mir bekannt. Es ist aber ein Unterschied, ob ein
Beschluss vom Bürgermeister eingebracht wird oder ein Antrag aus der
Gemeindevertretung. Wenn im Auftrag des Bürgermeisters in einem Fachausschuss
eine Beschlussvorlage zurückgezogen wird, kann sie unter derselben Nummer vom
Bürgermeister wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, selbst wenn sie nicht
im Hauptausschuss beraten worden ist. Das ist das unmittelbare
Einbringungsrecht des Bürgermeisters.
Herr Gutheins
Ich denke auch nicht, dass wir hier mit der Geschäftsordnung agieren
müssen. Wir können nachher wunderbar zur Sache diskutieren.
Weitere Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung am 6. April 2017 liegen nicht vor.
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 6.
April 2017 wird festgestellt.