Als Tischvorlagen an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wurden verteilt:

·       DS-Nr. 057/17 – Evaluierung des TKS-Buskonzeptes – gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD/PRO & BIK 

·       Info-Nr. 008/17 – Aufstellung eines Bürgerhaushaltes in der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2018, hier: Ergebnis der Abstimmung

·       Beantwortung von Anfragen

·       Auflistung offener Anfragen und Arbeitsaufträge an die Verwaltung

 

 

Ø  Für die Aufnahme auf die Tagesordnung begründet Frau Heilmann die Dringlichkeit der DS-Nr. 057/17. Die Fraktion B 90/Grüne tritt als Einreicher dem Antrag bei.

 

 

Abstimmung der Dringlichkeit des Antrages:

Die Dringlichkeit des Antrages wird durch die Gemeindevertretung einstimmig festgestellt.

 

 

Die DS-Nr. 057/17 wird auf die Tagesordnung aufgenommen und unter TOP 13 „Anträge“ als Punkt 13.7 eingefügt.

 

 

Herr Templin

Mir ist bekannt geworden, dass die DS-Nr. 043/17 „Erweiterung der vorhandenen Tempo-30-Zone für den Straßenzug Schleusenweg/Rudolf-Breitscheid-Straße/Ernst-Thälmann-Straße/Odf-Platz im UVO-Ausschuss von der Verwaltung zurückgezogen wurde. Bisher wurde es so gehandhabt, dass eine zurückgezogene Beschlussvorlage nicht unter der gleichen Drucksachennummer wieder eingebracht werden kann, auch wenn der Inhalt sich nicht geändert hat. Unsere Fraktion war selbst einmal davon betroffen. Frau Storch hatte unseren Beschlussvorschlag im Bauausschuss zurückgezogen und damit wurde er auch in der weiteren Beratungsfolge nicht mehr berücksichtigt. Ich bitte darum zu prüfen, ob die Verfahrensweise so richtig ist.                 

 

 

Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Die Fragestellung ist mir bekannt. Es ist aber ein Unterschied, ob ein Beschluss vom Bürgermeister eingebracht wird oder ein Antrag aus der Gemeindevertretung. Wenn im Auftrag des Bürgermeisters in einem Fachausschuss eine Beschlussvorlage zurückgezogen wird, kann sie unter derselben Nummer vom Bürgermeister wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, selbst wenn sie nicht im Hauptausschuss beraten worden ist. Das ist das unmittelbare Einbringungsrecht des Bürgermeisters.

 

 

Herr Gutheins

Ich denke auch nicht, dass wir hier mit der Geschäftsordnung agieren müssen. Wir können nachher wunderbar zur Sache diskutieren.

 

 

Weitere Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 6. April 2017 liegen nicht vor.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 6. April 2017 wird festgestellt.