Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der geprüfte Jahresabschluss 2015, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 7. Februar 2017, wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen. 

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Der Bürgermeister wird beauftragt, die dringend vorgeschriebene Dienstanweisung gemäß § 44 KomHKV (Sicherheitsstandards) bis Ende 2017 in Kraft zu setzen.

 

 

Anlagen

·       Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen

·       Prüfbericht

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 020/17 mit Maßgabe beteiligen sich:

Herr Schramm

 

 

Bürgermeister Herr Grubert zu Protokoll

Die zwingend erforderliche Dienstanweisung werden wir bis Ende des Jahres durchsetzen. Sie liegt ja schon vor, es gab noch einige Probleme. Es ist ein guter Hinweis seitens der Gemeindevertreter des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 020/17 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 020/17 mit Maßgabe wird einstimmig beschlossen.