Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-08) für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, bestehend aus Flächennutzungsplan Kleinmachnow i. d. F. der Neubekanntmachung der 14. Änderung vom 31. Juli 2014 mit Deckblatt vom 06.03.2017.

2.    Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmach­now der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Änderungsbereiches

·       8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm (Stand 06.03.2017)

·       Begründung zur 8. FNP-Änderung (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)

 

 

Frau Scheib zu Protokoll

Die Fraktion CDU/FDP wird auch diesen Beschluss aufgrund der unabsehbaren finanziellen Auswirkungen und ungeprüften Auswirkungen für Kleinmachnow nicht zustimmen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 031/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Frau Storch

Herr Singer

Herr Templin

Herr Schubert

Frau Scheib

Herr Warnick

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 031/17:

Die DS-Nr. 031/17 wird mehrheitlich beschlossen.