Sitzung: 06.04.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 034/17
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) - BauGB - i. V. m. § 3 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
(GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die
in der Anlage beigefügte
Satzung über die erste
Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich
bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den
Bereich „Mittebruch“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“) mit
anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches.
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr.
034/17 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Herr Schramm
Abstimmung zur DS-Nr. 034/17:
Die DS-Nr. 034/17 wird einstimmig beschlossen.