Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) - BauGB - i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“

 

gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.

 

Die erste Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 034/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Herr Schramm

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 034/17:

Die DS-Nr. 034/17 wird einstimmig beschlossen.