Beschluss: zurückgestellt

1.   Trifft es zu, dass der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow als Auftragnehmer für die Grünanlagenpflege in der Stadt Teltow Teile dieses Auftrages an Subunternehmer weiter vergibt?

2.   Wenn ja, welche Leistungen sind bzw. waren das konkret?

3.   Seit wann wird die Weitervergabe von übertragenen Aufträgen der Stadt Teltow an Subunternehmer praktiziert?

4.   Wie hoch waren die Auftragssummen in den Jahren 2014, 2015, 2016 an den oder die Subunternehmer in der Grünanlagenpflege?

5.   Fand eine Ausschreibung für die Vergabe statt?

6.   Als Betrieb der öffentlichen Hand ist der Bauhof verpflichtet, für die Vergabe von Leistungen die VOB, hier den Teil A, anzuwenden. Wie wurde das abgesichert?

7.   Nach § 20 der VOB/A sind diese Vergabeunterlagen zu dokumentieren, die Vergabeentscheidung zu begründen und öffentlich bekannt zu machen. Wo befinden sich diese Unterlagen, wo kann man diese einsehen und wo wurden sie öffentlich bekannt gemacht?

8.   Welche Form der Ausschreibung wurde angewendet?

9.   Welches Unternehmen hat den Auftrag erhalten?

10. Waren es unterschiedliche Unternehmer die die Aufträge erhalten haben? Wenn ja, welche Unternehmer waren das?

11. Wenn die Vergabe an Subunternehmer zutreffen sollte, welche Gründe gab es oder gibt es, die beauftragten Leistungen nicht mit eigenen Arbeitskräften auszuführen?

12. Wenn der Bauhof die beauftragten Leistungen nicht ausführen kann, weshalb wird dann nicht die Annahme des Auftrages abgelehnt?

13. In welchen Monaten wurden die Arbeiten durch den oder die Subunternehmer ausgeführt?

14. Wurden die Leistungen an den Subunternehmer zu den gleichen Preisen vergeben, die der Bauhof von der Stadt Teltow erhält oder waren es geringere oder höhere Preise?

15. Wenn der Bauhof aus mangelnden Kapazitäten Leistungen in Teltow an Subunternehmer vergeben muss, wie erklärt sich dann die Einstellung von Hilfskräften in den Sommermonaten in Kleinmachnow (z. B. Schüler)?