1.
Trifft
es zu, dass der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow als Auftragnehmer für die
Grünanlagenpflege in der Stadt Teltow Teile dieses Auftrages an Subunternehmer
weiter vergibt?
2.
Wenn
ja, welche Leistungen sind bzw. waren das konkret?
3.
Seit
wann wird die Weitervergabe von übertragenen Aufträgen der Stadt Teltow an
Subunternehmer praktiziert?
4.
Wie
hoch waren die Auftragssummen in den Jahren 2014, 2015, 2016 an den oder die
Subunternehmer in der Grünanlagenpflege?
5.
Fand
eine Ausschreibung für die Vergabe statt?
6.
Als
Betrieb der öffentlichen Hand ist der Bauhof verpflichtet, für die Vergabe von
Leistungen die VOB, hier den Teil A, anzuwenden. Wie wurde das abgesichert?
7.
Nach
§ 20 der VOB/A sind diese Vergabeunterlagen zu dokumentieren, die
Vergabeentscheidung zu begründen und öffentlich bekannt zu machen. Wo befinden
sich diese Unterlagen, wo kann man diese einsehen und wo wurden sie öffentlich
bekannt gemacht?
8.
Welche
Form der Ausschreibung wurde angewendet?
9.
Welches
Unternehmen hat den Auftrag erhalten?
10.
Waren
es unterschiedliche Unternehmer die die Aufträge erhalten haben? Wenn ja,
welche Unternehmer waren das?
11.
Wenn
die Vergabe an Subunternehmer zutreffen sollte, welche Gründe gab es oder gibt
es, die beauftragten Leistungen nicht mit eigenen Arbeitskräften auszuführen?
12.
Wenn
der Bauhof die beauftragten Leistungen nicht ausführen kann, weshalb wird dann
nicht die Annahme des Auftrages abgelehnt?
13.
In
welchen Monaten wurden die Arbeiten durch den oder die Subunternehmer
ausgeführt?
14.
Wurden
die Leistungen an den Subunternehmer zu den gleichen Preisen vergeben, die der
Bauhof von der Stadt Teltow erhält oder waren es geringere oder höhere Preise?
15.
Wenn
der Bauhof aus mangelnden Kapazitäten Leistungen in Teltow an Subunternehmer
vergeben muss, wie erklärt sich dann die Einstellung von Hilfskräften in den
Sommermonaten in Kleinmachnow (z. B. Schüler)?