Ø  Einführende Informationen durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Der Bericht von Herrn Dipl.-Wirtsch.-Jurist B. Rosner (Göken/Pollak/Partner - Wirtschaftsprüfung und Beratung) liegt den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in schriftlicher Form vor. Für interessierte Bürger ist der Bericht unter www.mwa-gmbh.de nachzulesen.

 

 

Nachfragen zum Bericht von Herrn Rosner

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Gehen wir mal davon aus, jemand hat eine reine Gebührenfinanzierung und bekommt jetzt sein Geld zurück. Der Altanschließer verkauft das Haus mit Grundstück und der neue Eigentümer hätte aber lieber die Beitragszahlung. Geht eine Umstellung? Haben wir jetzt für immer und ewig zwei Gruppen?

 

 

Herr Rosner

Wir haben gespaltene Gebühren, wenn bei den Varianten 1 bis 3 Beiträge teilweise zurückgezahlt werden und die gespaltenen Gebühren bleiben so lange da, bis die anderen Beiträge, die noch da sind, verbraucht worden sind. Beim Schmutzwasser reden wir da von Nutzungsdauern von 50 bis 60 Jahren. Mittelfristig wird es bei den gespaltenen Gebühren bleiben.

 

 

Herr Grubert

Wenn ein Eigentümer, der sein Geld zurückbekommen hat, sein Haus verkauft, ist beim neuen Eigentümer eine Umstellung nicht möglich.

 

 

Herr Gutheins

Sie gehen davon aus, dass der Prozess der Beitragsrückzahlung eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so ca. zwei bis drei Jahre. Ist das richtig so? Und wenn das so wäre, würde sich ja auch das Finanzierungsmodell so darstellen, dass nicht in einem Jahr die Umlagen zu zahlen sind, sondern in drei Jahren. In Teilumlagen.

 

 

Herr Rosner

Die Beitragsrückzahlung wird dann verwaltungstechnisch durch den Betriebsführer erfolgen. Das wäre in dem Fall die MWA. An der Stelle ist noch offen, wie lange die Beitragsrückerstattung erfolgen wird. Ob es zwei oder drei Jahre sind, weiß ich nicht. Das hängt auch von den personellen Ressourcen des Betriebsführers ab. Es wäre ja durchaus denkbar, so kenne ich das aus anderen Fällen, dass zusätzlich Personal eingestellt wird, um die Beitragsrückerstattung zügig voranzubringen. Erst mit erfolgter Beitragsrückzahlung muss eine Gegenfinanzierung erfolgen über Darlehen oder über Umlagen. Wenn sich die Beitragsrückerstattung über drei Jahre erstatten sollte, kann man darüber nachdenken, die Umlagenerhebung auch über einen längeren Zeitraum zu strecken.

 

 

Herr Gutheins

Herr Grubert, wie schätzen Sie das als Verbandsvorsteher ein? Sie haben ja schon Erfahrungen mit dem rechtlichen Hickhack aus den letzten Jahren. Welche Zeitachse, ganz grob gesehen, kalkulieren Sie?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Wenn es 2017 zu einer Entscheidung kommt, dann würde zum 1. Januar 2019 umgestellt werden. Zum 1. Januar 2019 ist zurückzuzahlen. Dann würden wir mit den Ermittlungen beginnen und dann soll auch binnen drei Monaten ausgezahlt werden. Ein Jahr Vorlauf brauchen wir schon.

 

 

Frau Schwarzkopf

Ich denke das Ziel Ihres Gutachtens und die Entscheidung daraus soll doch eigentlich sein, dass wir einen Rechtsfrieden und eine Rechtssicherheit in einem möglichst hohen Maß bekommen. Unserer Meinung nach erreichen wir dies mit der Variante 3, indem eine Rückzahlung aller rechtswidriger Bescheide, egal ob Bestandskraft oder nicht, geleistet wird, wobei sich die Rückzahlung nur auf die tatsächlich gezahlten Beiträge bezieht. Wir gehen davon aus, dass wir dadurch einen hohen Rechtsfrieden erzielen würden. Bei der Variante 4 bzw. 4a gibt es das Problem, dass zum einen Personal eingestellt werden muss und dann würden die zukünftigen Anschließer keine Beiträge mehr zahlen. Die Beiträge würden für immer wegfallen. Wir finden, dass dieses ursprüngliche Beitragsmodell im Grunde genommen, eine gute Sache ist. Dass sich die Abwassergebühren erhöhen, wollen wir nicht. Bei der Variante 3, Rückzahlung aller rechtswidrigen Bescheide, egal ob Bestandskraft eingetreten ist oder nicht, würden sich dann die Gebühren für die Altanschließer um 0,98 Euro erhöhen. Allerdings nur für den Zeitraum, bis dann die ursprünglich geleisteten Beiträge abgeschrieben sind. Im Grunde genommen wäre die eine Variante, bei der man keine Darlehen aufnehmen müsste. Man könnte es innerhalb von ein bis zwei Monaten ausrechnen und dann die Auszahlung leisten.

 

 

Frau Scheib

1.    Erfolgen die Rückzahlungen zinslos?

2.    Wie wirkt sich das auf Mieter aus? Der Eigentümer bekommt die Beiträge zurück, aber die Gebühren werden ja auf die Mieter umgelegt.

3.    Habe ich das richtig verstanden, dass ungefähr 12 Mio. Euro Beiträge nicht bezahlt wurden?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

zu 1.

Ja.

 

zu 2.

Zukünftig wird jeder, bei dem Abwasser anfällt, diese erhöhte Gebühr bezahlen. Sie richten den Punkt auf die soziale Ungerechtigkeit. Es wird der Eigentümer das Geld zurückbekommen und der Mieter, bei dem Abwasser anfällt, wird es bezahlen müssen. Es werden Wohnungsgesellschaften das Geld zurückbekommen, aber die Mieter werden es bezahlen müssen. Dass ist das Modell der Gebührenfinanzierung.

 

zu 3.

8 Mio. Euro haben wir schon ausgeschüttet, 1,2 Mio. Euro sind noch offen. Als Verband haben wir schon 8 Mio. Euro an Altanschließer zurückgezahlt.

 

 

Herr Martens

Mehrmals wurde ja schon festgestellt, dass sich die Varianten 1 bis 3 sehr ähneln, bis auf die Variante 3, dass eben die bestandskräftigen Bescheide mit einbezogen werden, was ich auch für richtig erachte, weil diejenigen, die bezahlt haben und darauf vertraut haben, dass alles in Ordnung ist, die sollen nicht im Regen stehen. Wenn man sich die drei Varianten anschaut, dann sagen Sie, dass bei den Varianten 1 und 2 noch weitere Klagen erfolgen könnten, aber bei Variante 3 ist ein deutlich höheres Risiko anzunehmen. Warum?

 

 

Herr Rosner

Weil bei Variante 3 mehr Beiträge an Anschlussnehmer zurückerstattet werden und dadurch mehr Konfliktpotenzial entstehen könnte.

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Es gibt aber noch einen zweiten Fall, den man juristisch betrachten muss. Wir haben noch andere anhängige Klagen für ähnliche Fälle. Der §8 KHG, der aufgehoben worden ist, ist 2004 in Kraft getreten mit einer Rückwirkung zum 1. Januar 2000. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass bei allen Fällen vor dem 1. Januar 2000 der Gesetzgeber das nicht mehr mit der Vierjahresrückwirkungsfrist machen kann. Alle Fälle vor dem 1. Januar 2000 waren schon abgelaufen und deshalb konnte der Gesetzgeber 2004 nicht mehr eingreifen. Rechtswidrig waren alle Bescheide bis 31. Dezember 1999. Wenn wir in den Bereich kommen, dass bestandskräftige Bescheide ausgezahlt werden, machen wir mehr als wir müssten. Bei den Fällen nach dem 1. Januar 2000 gibt es auch noch viele verschiedene Fallvarianten. Wenn dann eine Fallvariante entschieden wird, dann wird die Entscheidung des Gerichts sich auch immer nur auf die nicht bestandskräftigen Bescheide beziehen. Es wird dann immer der Fall eintreten, dass das Bundesverfassungsgericht noch irgendwo eine andere Änderung sieht und alle anderen, die auch wieder bestandskräftige Bescheide haben, werden kommen und eine Rückerstattung fordern, weil das damals auch so war. Sie können eigentlich nur zwei Dinge tun, entweder nur die nichtbestandskräftigen Bescheide zurückzahlen so wie beim Straßenbeitragsbescheid oder anderen Bescheiden oder der Wegfall des Beitragsmodells und nur noch Gebührenmodell. Wenn man etwas dazwischen macht, läuft man mit diesem Gleichbehandlungsgrundsatz immer wieder in Fälle rein, wo einer was zurückkriegt.

 

 

Herr Templin

Bei Variante 1 wird vorgestellt, dass sich auch das Land an den Kosten der Rückzahlung der rechtswidrigen Bescheide beteiligen würde. In den anderen Varianten würde das wegfallen. Bezieht sich das auf die gesamte Summe oder würde das Land auf jeden Fall für alle auf Grund ihrer rechtswidrigen Entscheidung sich für diesen Teil der zurückzuerstattenden Beiträge daran beteiligen?

 

 

Herr Rosner

Wenn wir hier von einer Beteiligung des Landes sprechen, ist vor allem die Ausreichung von zinslosen Darlehen im Gespräch, um die Beitragsrückerstattung zu finanzieren. Im hier vorliegenden Fall behaupte ich mal, läuft das Ganze ins Leere, weil der Verband bei Variante 1 in der Lage ist, das aus eigener Kraft zu finanzieren, das heißt, er braucht gar keine Darlehen.

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Das Land hat in seinen Äußerungen immer gesagt, dass nur die unterstützt werden, die die eigene Finanzkraft nicht haben. Herr Rosner hat es mit unserem Eigenkapital ausgewiesen, dass wir 1 bis 3 bedienen können, also werden wir kein Geld bekommen.

 

 

Herr Singer

In der Grafik war der große Knick bei der Liquidität von 12 Mio. auf 5 Mio. Sind das die 8 Mio. die schon an Beiträgen zurückgezahlt wurden?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Das ist der Rückgriff auf das Eigenkapital was wir ausgezahlt haben. Dann haben wir noch einen Jahresgewinn gehabt. So ergibt sich diese Summe.

 

 

Herr Singer

Und die Leute zahlen jetzt schon die gleichen Gebühren wie der Mieter bei der gewog?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Nein. Die Entscheidung über die gesplitteten Gebühren werden wir erst bei der nächsten Gebührenkalkulation im Herbst vornehmen können. Dann wird es so sein, dass wir aufgesplittete Gebühren bekommen. Das ist auch einer der wesentlichen Gründe, warum es Anhänger gibt die sagen, wir gehen auf die reine Gebührenfinanzierung. Dann gibt es keine gesplitteten Gebühren mehr. Die jetzige Gebührenkalkulation kann nicht aufgehoben werden, sie läuft noch bis Ende des Jahres.

 

 

Herr Singer

Mit der nächsten Gebührenkalkulation würde es sich dann für die, die ihr Geld zurückbekommen haben, ändern?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Ja. Erst haben die Leute darum gestritten, ihr Geld zurückzubekommen und dann werden sie sagen, dass sie keine gesplitteten Gebühren wollen, da sie mehr bezahlen müssen.

 

 

Herr Singer

Wenn Umlagen notwendig sind, zahlt immer die Kommune nicht der Gebührenzahler?

 

 

Herr Grubert als Verbandsvorsteher

Ja.

 

 

Ø  Herr Tauscher und Herr Grubert bedanken sich bei Herrn Rosner für seine Ausführungen. Herr Grubert weist darauf hin, dass eventuell auftretende Fragen aus der Gemeindevertretung über die Verwaltung an Herrn Rosner weitergeleitet werden.