Frau Sahlmann

Ø Anfrage zum Grundstück Karl-Marx-Straße – Opel-Center

Ist der Verwaltung bekannt, dass auf dieser Fläche ein Einkaufsmarkt eingerichtet werden soll, oder ist das ein Gerücht?

 

Herr Ernsting

Dieses Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes und dieser setzt im Augenblick „Kfz-Handel und Werkstatt“ fest, somit ist nur das auch planungsrechtlich zulässig.

Wenn jetzt jemand was anderes wünscht, dann muss er mit uns ins Gespräch kommen und uns mitteilen, was er stattdessen möchte und dann führen wir gemeinsam mit Ihnen ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren durch. Unsererseits sieht es nicht so aus, dass wir dort eine Einzelhandelsfläche wollen. Generell haben wir noch keine Gespräche in diese Richtung geführt.