Sitzung: 08.05.2017 Bauausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 060/17
Herr
Ernsting
Erläutert
einleitend die Beschlussempfehlung.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Templin, Herr Schubert, Herr Ernsting, Frau Dr.
Scholz, Herr Priebe, Herr Sahlmann, Frau Bothmann, Herr Dr. Scheube
Herr
Dr. Braun - zu Protokoll
Die Schalltechnische Untersuchung der Lärmkontor GmbH hat bereits eine deutliche Überschreitung der gesetzlichen Orientierungswerte für Lärm in allen geplanten neuen Wohngebieten am Stahnsdorfer Damm aufgezeigt. Wegen der bereits bekannten Mängel dieser Untersuchung – ich betone hier die falsche Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, den zu gering angenommen Schwerlastanteil von nur 10 statt 18 Prozent wie offiziell im Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie die Unterschätzung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs auf dem Stahnsdorfer Damm um ca. 50 Prozent – wird der Lärm in diesen Wohngebieten noch deutlich höher ausfallen. In der Fläche wird der dominierende Autobahnlärm um ca. 2 dB höher sein, und in der Nähe des Stahnsdorfer Damms wird ein um nochmals 3 dB höherer zusätzlicher Lärm einwirken.
Durch die geplante Rodung von gut 90 Prozent des Autobahn-nahen Waldes im TIW-Gebiet wird sich die Lärm- und Schadstoffimmission im Plangebiet gegenüber dem Ist-Zustand sogar noch deutlich erhöhen – beim Lärm durchaus um ca. 10 dB. Diese 10 dB entsprechen einer um den Faktor 10 höheren Schallintensität.
Es ist mir unverständlich, warum Menschen eine Belastung deutlich oberhalb der gesetzlichen Orientierungswerte zugemutet werden soll, obwohl es im Gemeindegebiet alternative Flächen gibt, auf denen keine Überschreitung der Orientierungswerte durch Verkehrslärm auftreten. In der Frage der sommerlichen Hitzeproblematik im Rathaus richtet sich der Bürgermeister ja auch nach den gesetzlichen Orientierungswerten der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“ (ASR3.5) und gewährt Erleichterungen für Raumtemperaturen ab 26 Grad Celsius, obwohl der gesetzliche Grenzwert bei 30 Grad Celsius liegt.
Zitat
aus dem Leitfaden Immissionsschutz in Bebauungsplänen des Ministerium
für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Stand September
2014
Nachtschlaf
bei offenem Fenster soll möglich sein.
Dämmmaßnahmen an den Gebäudeaußenwänden schützen nur Innenräume und sind nur bei geschlossenen Fenstern wirksam. Es gilt aber als Grundsatz der Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse, dass Bewohner bei geöffnetem Fenster schlafen können.
Meine Frage an die Entscheidungsträger – an den Bürgermeister und an die Gemeindevertreter: Sind die zukünftigen Bewohner des angedachten Wohngebietes am Stahnsdorfer Damm Menschen 2. oder 3. Klasse, so dass für sie nicht die gesetzlichen Orientierungswerte für Lärm gelten sollen, sondern nur jene dehnbaren Grenzen, bei deren Überschreitung man eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr leugnen kann?
Herr
Krüger zu Protokoll
Wenn
die Gemeindeverwaltung der Auffassung ist, dass dringend Wohnbedarf vorhanden
ist, dann sollte sie mal prüfen, die Straße Am Rund Richtung Wolfswerder
durchzuziehen. Da sind noch einige Parzellen, da könnte man auch drüber
nachdenken. Wenn es denn wirklich dringend ist nicht nur an der Peripherie
ranzugehen sondern auch dort diese Bebauung zuzulassen die unsere Vorväter
einmal geplant haben.
Herr
Prof. Sommer zu Protokoll
Stellte
heraus, dass Kleinmachnow Teil des Metropolraumes Berlin und mit der Hauptstadt
vielfach verflochten ist. Die Gemeinde kann sich dem drängenden
Wohnungsbaubedarf nicht entziehen. Nach dem Schallgutachten ist Wohnungsbau an
der geplanten Stelle möglich. Planungsmethodisch jedoch wäre eine Kooperation
des Verfassers des Bebauungsplan-Vorentwurfes mit dem Schallgutachter von
Anfang an besser gewesen und hätte Missverständnisse vermieden.
So sind in den Textlichen Festsetzungen unter Punkt 5. u.a.
Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, die sich nur auf den vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf
beziehen. Städtebaulich/architektonische Varianten und alternative Maßnahmen
können aber auch zu anderen Schallschutzmaßnahmen führen. Nun muss über die
architektonische Ideenfindung optimiert werden. Kleinmachnow hat die Chance
darüber hinaus auch musterhaft nachhaltige Planungen und neueste ökologische
Entwicklungen in den Planungs- und Bauablauf einzubringen, wenn wir es denn
wollen und nicht nur über Nettokaltmiete sprechen. Der geplante Wettbewerb
kann, zu interessanteren neuen Erkenntnissen kommen
Herr Sahlmann zu
Protokoll
Ich habe nicht gesagt, dass es dort menschenfeindliche Bedingungen sind, sondern menschenunwürdige Bedingungen das ist etwas völlig anderes.
Es stört mich an der Diskussionsrunde heute, dass von den Befürwortern Vergleiche angestellt werden die überhaupt nicht gehen. Wir sind keine Bundeshauptstadt, keine Landeshauptstadt, wir sind Kleinmachnow. Wir haben unsere Bevölkerungszahlen in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Deshalb habe ich erst gesagt, haben wir es denn nötig, als Gemeinde, nicht Stadt, kein Mittelzentrum, keine Hauptstadt, dass hier Menschen in unmittelbarer Nähe dieses Lärmschutzes, dieser Emission und Immission dort wohnen sollen. Das finde ich als menschenunwürdig.
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen /4 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – bei
Stimmengleichheit abgelehnt