Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Templin, Herr Schubert, Herr Ernsting, Frau Dr. Scholz, Herr Priebe, Herr Sahlmann, Frau Bothmann, Herr Dr. Scheube

 

Herr Dr. Braun - zu Protokoll

Die Schalltechnische Untersuchung der Lärmkontor GmbH hat bereits eine deutliche Überschreitung der gesetzlichen Orientierungswerte für Lärm in allen geplanten neuen Wohngebieten am Stahnsdorfer Damm aufgezeigt. Wegen der bereits bekannten Mängel dieser Untersuchung – ich betone hier die falsche Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, den zu gering angenommen Schwerlastanteil von nur 10 statt 18 Prozent wie offiziell im Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie die Unterschätzung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs auf dem Stahnsdorfer Damm um ca. 50 Prozent – wird der Lärm in diesen Wohngebieten noch deutlich höher ausfallen. In der Fläche wird der dominierende Autobahnlärm um ca. 2 dB höher sein, und in der Nähe des Stahnsdorfer Damms wird ein um nochmals 3 dB höherer zusätzlicher Lärm einwirken.

Durch die geplante Rodung von gut 90 Prozent des Autobahn-nahen Waldes im TIW-Gebiet wird sich die Lärm- und Schadstoffimmission im Plangebiet gegenüber dem Ist-Zustand sogar noch deutlich erhöhen – beim Lärm durchaus um ca. 10 dB. Diese 10 dB entsprechen einer um den Faktor 10 höheren Schallintensität.

Es ist mir unverständlich, warum Menschen eine Belastung deutlich oberhalb der gesetzlichen Orientierungswerte zugemutet werden soll, obwohl es im Gemeindegebiet alternative Flächen gibt, auf denen keine Überschreitung der Orientierungswerte durch Verkehrslärm auftreten. In der Frage der sommerlichen Hitzeproblematik im Rathaus richtet sich der Bürgermeister ja auch nach den gesetzlichen Orientierungswerten der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“ (ASR3.5) und gewährt Erleichterungen für Raumtemperaturen ab 26 Grad Celsius, obwohl der gesetzliche Grenzwert bei 30 Grad Celsius liegt.

Zitat aus dem Leitfaden Immissionsschutz in Bebauungsplänen des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Stand September 2014

Nachtschlaf bei offenem Fenster soll möglich sein.

Dämmmaßnahmen an den Gebäudeaußenwänden schützen nur Innenräume und sind nur bei geschlossenen Fenstern wirksam. Es gilt aber als Grundsatz der Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse, dass Bewohner bei geöffnetem Fenster schlafen können.

Meine Frage an die Entscheidungsträger – an den Bürgermeister und an die Gemeindevertreter: Sind die zukünftigen Bewohner des angedachten Wohngebietes am Stahnsdorfer Damm Menschen 2. oder 3. Klasse, so dass für sie nicht die gesetzlichen Orientierungswerte für Lärm gelten sollen, sondern nur jene dehnbaren Grenzen, bei deren Überschreitung man eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr leugnen kann?

 

Herr Krüger zu Protokoll

Wenn die Gemeindeverwaltung der Auffassung ist, dass dringend Wohnbedarf vorhanden ist, dann sollte sie mal prüfen, die Straße Am Rund Richtung Wolfswerder durchzuziehen. Da sind noch einige Parzellen, da könnte man auch drüber nachdenken. Wenn es denn wirklich dringend ist nicht nur an der Peripherie ranzugehen sondern auch dort diese Bebauung zuzulassen die unsere Vorväter einmal geplant haben.

 

Herr Prof. Sommer zu Protokoll

Stellte heraus, dass Kleinmachnow Teil des Metropolraumes Berlin und mit der Hauptstadt vielfach verflochten ist. Die Gemeinde kann sich dem drängenden Wohnungsbaubedarf nicht entziehen. Nach dem Schallgutachten ist Wohnungsbau an der geplanten Stelle möglich. Planungsmethodisch jedoch wäre eine Kooperation des Verfassers des Bebauungsplan-Vorentwurfes mit dem Schallgutachter von Anfang an besser gewesen und hätte Missverständnisse vermieden.
So sind in den Textlichen Festsetzungen unter Punkt 5. u.a. Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, die sich nur auf den vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf beziehen. Städtebaulich/architektonische Varianten und alternative Maßnahmen können aber auch zu anderen Schallschutzmaßnahmen führen. Nun muss über die architektonische Ideenfindung optimiert werden. Kleinmachnow hat die Chance darüber hinaus auch musterhaft nachhaltige Planungen und neueste ökologische Entwicklungen in den Planungs- und Bauablauf einzubringen, wenn wir es denn wollen und nicht nur über Nettokaltmiete sprechen. Der geplante Wettbewerb kann, zu interessanteren neuen Erkenntnissen kommen

 

Herr Sahlmann zu Protokoll

Ich habe nicht gesagt, dass es dort menschenfeindliche Bedingungen sind, sondern menschenunwürdige Bedingungen das ist etwas völlig anderes.

Es stört mich an der Diskussionsrunde heute, dass von den Befürwortern Vergleiche angestellt werden die überhaupt nicht gehen. Wir sind keine Bundeshauptstadt, keine Landeshauptstadt, wir sind Kleinmachnow. Wir haben unsere Bevölkerungszahlen in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Deshalb habe ich erst gesagt, haben wir es denn nötig, als Gemeinde, nicht Stadt, kein Mittelzentrum, keine Hauptstadt, dass hier Menschen in unmittelbarer Nähe dieses Lärmschutzes, dieser Emission und Immission dort wohnen sollen. Das finde ich als menschenunwürdig.


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen /4 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – bei Stimmengleichheit abgelehnt