Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Dr. Scholz

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.

 

Herr Dr. Braun -  zu Protokoll

Mit der Info 006/17 wurde der Gemeindevertretung eine Untersuchung der Luftschadstoffimmissionen durch die BAB A115 der Wölfel Engineering GmbH vom 27.03.2017 als Anlage 4 überreicht. Darin wird behauptet, dass im Abstand von 80 bzw. 200 Meter zur Autobahn keine Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffimmissionen zu erwarten wären.

Diese Untersuchung ist jedoch stark fehlerhaft, da zum einen ein längst veraltetes Emissionsmodell benutzt wurde und zum anderen für die Simulierung eine angeblich 4 m hohe Lärmschutzwand berücksichtigt wurde. Die Lärmschutzwand südlich des Stahnsdorfer Damms ist jedoch nur 2,5 m hoch. Eine Lärmschutzwand darf nach RLuS 2012 jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 4 m hoch ist und höchstens 7 Meter vom Rand der äußersten Fahrspur entfernt steht. Beide Bedingungen sind nicht erfüllt. Die vorhandene Lärmschutzwand stellt – im Gegensatz zum aktuell vorhandenen Waldstreifen mit 100 Meter Breite und bis zu 20 Meter Höhe – kein relevantes Hindernis für die Ausbreitung der Luftschadstoffe von der Autobahn dar.

Die Wölfel GmbH hat für die Bestimmung der Schadstoffemissionen das Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) in der Version 3.1 aus dem Jahr 2010 verwendet. Bereits 2016 stellte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg in der 3.Fortschreibung der Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)jedoch klar, dass diese Version nicht mehr angewendet werden darf, auch wenn sie noch im Software-Modul zur RLuS 2012 als Emissionsmodell enthalten ist, sondern auf die jeweils aktuelle Version zurückzugreifen ist. Aktuell ist mittlerweile die Version 3.3 aus diesem Jahr, 2017, welche die deutlich erhöhten Abgaswerte der Diesel-Pkw berücksichtigt. Im Jahr 2010 war der Diesel-Skandal noch nicht bekannt, weshalb die HBEFA-Version 3.1 von einer viel zu niedrigen Schadstoffemission ausgeht.

Angesichts der großen Fehler in der Wölfel-Untersuchung habe ich unter Verwendung von den realen Messungen der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2012 für drei Mess-Stationen an drei verschiedenen Autobahnen realistischere Abschätzungen des NO2-Niveaus im Nahbereich der A115 durchgeführt. Mit Verkehrsstärken von jeweils ca. 70.000 Kfz/Tag sind die Mess-Stationen der Bundesanstalt vergleichbar zur A115 in Kleinmachnow.

Es ergeben sich NO2-Jahresdurchschnittswerte von ca. 65 µg/m³ für einen Abstand von ca. 80 m zum Rand der äußersten Fahrspur bzw. von ca. 59 µg/m³ für einen Abstand von ca. 200 m. Diese Abschätzung auf Basis der veröffentlichten Messwerte weist also auf eine wahrscheinlich sehr deutliche Überschreitung des Grenzwertes von 40 µg/m³ für den NO2-Jahresdurchschnittswert im Nahbereich der A115 hin. Dies gilt nicht nur für den Bereich des Sportplatzes, sondern für alle Bereiche Lee-seitig (östlich) der A115. Somit sollten auf jeden Fall genauere Untersuchungen und Langfrist-Messungen zur Bestimmung der konkreten Durchschnittsbelastungen durchgeführt werden, bevor dieses kritische Gebiet mit sensiblen Nutzungsarten (z.B. dauerhafter oder langfristiger Aufenthalt, körperlich intensive Tätigkeiten wie Sport) überplant wird.

 

Frau Sahlmann stellt den GO-Antrag auf Ende der Rednerliste und sofortige Abstimmung.

 

Seitens des Bauausschusses gibt es keine Gegenrede.


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich emfpohlen