Herr Dr. Prüger informiert, dass die Genehmigungsplanung zurzeit erarbeitet wird. Ein Angebot zur vorfristigen Belüftung liegt vor und wird demnächst beauftragt. Es laufe alles planmäßig.

 

Herr Herrmann fragt nach, ob der Kostenvorteil ermittelt werden konnte (wenn eine Belüftung durchgeführt wird, sollte es einen Kostenvorteil geben)?

Beantwortung Herr Dr. Prüger: „Aus meiner Sicht gab es keine riesigen Kostenvorteile.“

Frau Sahlmann ergänzt: „Soweit ich mich erinnere, war die Kostenersparnis nicht so, wie wir es erhofft hatten, da es ein kombiniertes Verfahren nach wie vor bleibt. Es ist eine mechanische Ausbaggerung nötig und die Belüftung wird nur in Teilen wirksam.“

Herr Tauscher ergänzt, dass es um eine Größenordnung von 70.000,00/80.000,00 € vorteilhafter sein sollte. Aber das könne man ja bei der Berichterstattung über den Fortgang der Arbeiten thematisieren und konkret belegen.