Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom November 2016 wird bestätigt.

 

 

 

 

 

 

 


Herr Schöne, Ernst Basler und Partner, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.

 

Frau Schwarzkopf gibt zu Protokoll:

Frau Schwarzkopf

Wohngebiet nördlich Stahnsdorfer Damm, Hausmann AG:

Die Sanierungskosten übernimmt für dieses Gebiet die Hausmann AG?

Herr Schöne

Das ist richtig.   

Frau Schwarzkopf

Die Kommune Kleinmachnow würde dann Grundfläche wieder erwerben für den Gewerbehof, um den Gewerbehof zu bauen? Wie ist da jetzt noch mal die Berechnung? Sie sagen 265 €/m² muss die Hausmann AG ablösen, weil es ja vorher Gewerbegebiet war.

Herr Schöne

Nein. Die Hausmann AG hat die Fläche in der Zwangsversteigerung erworben und der Anfangswert der sanierten Fläche beträgt 65 €/m². Das  ist ohne Aussicht auf die Entwicklung. Der entwicklungsbedingte Mehrwert ergibt sich als Differenzwert zum Endwert. Der Endwert ist für die gewerbliche Baufläche 125 €/m² und für die Wohngebietsfläche 330 €/m². Der entwicklungsbedingte Mehrwert wird durch die Gemeinde abgeschöpft.

 

Frau Schwarzkopf

Die Gemeinde kauft dann den Bereich auf dem der Gewerbehof entstehen soll für 125 €/m²?

Herr Schöne

Nein. Der wird zum Anfangswert, 65 €/m², gekauft.       

Frau Schwarzkopf

Die Garantien für diese Sanierung übernimmt die Hausmann AG? 

Herr Schöne

Die Hausmann AG wird die Flächen sanieren und im Kaufvertrag gibt es dann eine Altlastenklausel. So wird es bisher gemacht bei Verkauf der Grundstücke. Der Verkäufer muss für 5 Jahre die Haftung übernehmen. Wenn während der Baumaßnahmen Altlasten gefunden werden, so muss der Verkäufer die Kosten der Sanierung übernehmen.

Frau Schwarzkopf

Die Altlastenklausel wird dahingehend überprüft, dass der Betrag auch über den Betrag der Einlage der GmbH sein kann?

Herr Schöne   

Davon gehe ich aus, ja.

 

Herr Templin fragt nochmals nach, ob die Hausmann AG seinerzeit die gesamte Fläche, FATH Gelände, für 200.000,00 € aus der Zwangsversteigerung erworben hat. Für diese Fläche gab es keinen Bebauungsplan für Gewerbefläche? Damals war noch nicht absehbar, ob das Wald oder sonst was wird?   

Herr Grubert merkt an, dass die Hausmann AG zusätzlich zu den 200.000,00 € auch noch die Grundschulden übernommen haben. 

Des Weiteren merkt er an, dass es seit 1991 einen Aufstellungsbeschluss gab. Für dieses Gebiet gab es einen Entwicklungsvermerk.  

 

Ø  Herr Nieter nimmt ab 19:17 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Dettke möchte gern wissen, für welche Nutzung die ehemalige Mülldeponie vorgesehen ist.

Herr Schöne berichtet, Voraussetzung ist erst einmal, dass die Deponie aus der Nachsorgephase entlassen wird. Das wird durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark beschlossen bzw. freigegeben. Der Antrag dafür liegt seit 3 Monaten vor.

Danach wird die P & E diese Fläche an die Gemeinde übertragen. Wie die Gemeinde dann diese Flächen nutzen wird, entscheidet nur Gemeinde selbst.

Herr Templin möchte gern den Förderzweck wissen. Was wird gefördert und ist das unabhängig davon ob die Flächen z. B. für Wald-, oder Sportflächen genutzt werden.

Herr Schöne berichtet, dass die Fördermittel Mitte der 90-iger Jahre ausgezahlt wurden. Die förderrechtliche Schlussabrechnung ist noch nicht erbracht worden.

Die Förderung war an bestimmte Kriterien gebunden. 

Herr Templin wünscht einen Überblick über den genauen Förderzweck.

Herr Schöne macht darauf aufmerksam, dass die Verwendungsnachweise zur Verfügung gestellt werden können.

Herr Grubert merkt an, dass die Verwendungsnachweise eingesehen werden können.

Herr Harmsen merkt kritisch an, dass früher die Genehmigungen zu Grundstückkaufverträgen, die durch die P & E erfolgen, im Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Dies ist seit ca. 1-2 Jahren nun nicht mehr der Fall.

Herr Tauscher ergänzte dazu, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung die Genehmigung des Grundstückskaufvertrages zwischen der Fa. Analytica Alimentaria GmbH und der P & E beschlossen wurde. Eine Behandlung im Finanzausschuss gab es jedoch nicht.

Herr Grubert sichert zu, dass zukünftige Genehmigungen zu Grundstückskaufverträgen auch im Finanzausschuss behandelt werden.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 063/17 zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 063/17 erfolgt einstimmig mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.