Herr Ernsting

Leider ist die Zusicherung des Landkreises, wie mit denjenigen Grundstücken umgegangen wird, die weder planungsrechtlich dauerhaft oder mit gewissen Einschränkungen das Wohnrecht dort erhalten sollen, erst jetzt eingegangen. Die Einarbeitung in die Beschlüsse konnte somit nicht mehr rechtzeitig erfolgen.

Der Landkreis sieht sich nicht im Stande dort eine Zusicherung zu geben, wie mit denjenigen Grundstücken umgegangen wurde, es sind etwa 4 oder 5 Grundstücke, wo jetzt eine Hauptwohnung gemeldet ist und wo wir planungsrechtlich aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht helfen können.

Wir hoffen, Ihnen die Beschlüsse zum nächsten Sitzungsdurchlauf zur Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung vorstellen zu können.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Herr Ernsting, Herr Templin, Frau Bothmann, Herr Schubert