Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister erhält gemäß § 19 Abs. 7 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG Bbg) die Weisung, in der Verbandsversammlung des WAZV „Der Teltow“ einen Beschluss auf Änderung der Beitrags-Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) mit dem Ziel, künftig die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung vorzunehmen, abzulehnen und mit „nein“ zu stimmen.

 

Der Bürgermeister wird gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer bestimmt und nimmt die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow wahr.


Herr Grubert erläutert ausführlich die vorliegende Beschlussvorlage.

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob dann zukünftig alle Neubauten keine Anschlussgebühren mehr zahlen müssten?

Dies bestätigt Herr Grubert.

Frau Schwarzkopf ist der Meinung, dass dieser Drucksache unbedingt zugestimmt werden sollte. Sie möchte aber gern wissen, wie es dann weitergeht.

Sie berichtet, dass sich die Fraktion B90/Grüne bereits Gedanken darüber gemacht hat.

Herr Grubert macht nochmals deutlich, dass es hier nur um die Variante 4 geht.

Herr Tauscher merkt an, dass auch das Thema der „Staatshaftung“ noch geklärt werden muss.

Er schlägt dem Bürgermeister vor, in der Begründung, 2. Absatz, Bezug  auf das Kommunalabgabengesetz, in der Fassung von 2004 zu nehmen. 

Herr Grubert wird diesen Hinweis zum Hauptausschuss geben.

Herr Tauscher trägt die vorliegende Beschlussvorlage mit und wird ihr zustimmen.

Abschließend merkt er zum Abstimmungsverfahren in der Verbandsversammlung an, dass dies teilweise schwer nachvollziehbar ist.

Auch Herr Warnick findet das Abstimmungssystem wenig demokratisch. Den anwesenden Bürgern bei einer Verbandsversammlung hat sich das Abstimmungsverfahren nicht erschlossen. Die Empörung seitens der Bürgerinnen und Bürger war groß.

 

Ø  Herr Pfistner verlässt um 20:35 Uhr diese Sitzung.

       

Herr Warnick würde es sehr begrüßen, wenn sich alle gemeinsam auf einen Beschluss einigen könnten.

Der Beschluss sollte sich ausschließlich auf die Ablehnung der Variante 4 beziehen und kein Votum für eine andere vorgeschlagene Variante sein.

Laut Herrn Tauscher ist das auch so. Herr Warnick will nur ausdrücklich sichergestellt wissen. Herr Warnick wird diesem Beschluss unter dieser Prämisse seine Zustimmung geben.

Er möchte noch abschließend wissen, ob bekannt ist, wie die beiden anderen Kommunen darüber denken.

Herr Grubert merkt an, dass dieser Beschluss, wortgleich,  auch in den anderen Kommunen zur Abstimmung steht.      

Frau Schwarzkopf schließt sich den Worten von Herrn Warnick an. Sie möchte gern wissen, ob Herr von Streit und Herr Könnemann für diesen Beschlussvorschlag sind.

Herr Grubert berichtet, dass sich beide für diese Drucksache aussprechen.

Herr Templin findet die Verfahrensweise richtig, wenn Beschlüsse Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde haben und die betroffenen Gemeinden einheitlich abstimmen.  

Er möchte gern wissen, inwieweit unsere Wohnungsbaugesellschaft entsprechende Bescheide angefochten hat. 

Herr Tauscher merkt an, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht auf Personenrechte Bezug nimmt und nicht auf die Rechte von Gesellschaften. Das heißt, von diesem Urteil ist die gewog nicht betroffen.

Die gewog hat die Bescheide bezahlt und hat auch Widerspruch eingelegt. Auch wegen der Staathaftung hat die gewog Klage eingereicht.  

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 070/17 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 070/17 erfolgt einstimmig mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.