Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Weis:
1.
„Meines
Wissens ist es so, dass Grundstücke mit Hausnummern zu versehen sind, wenn sie
fertiggestellt wurden. Die Feuerwehr muss ja das Haus auch finden. Es geht um
den Zehlendorfer Damm 72?“
Frau Leißner: „Das ist geregelt in der
Ordnungsbehördlichen Verordnung.“
Die Verwaltung hat den Hinweis aufgenommen.
2.
„Es gibt
hier am Rathausmarkt das Problem, dass ein Schankgarten für den Italiener
genehmigt wurde. Der Schankgarten befindet sich auf der
Feuerwehrbewegungsfläche. Das Problem sind nicht die Tische und Stühle, sondern
die festmontierten großen Schirme. Wie geht die Verwaltung damit um?“
Frau Leißner: „Eine Sondernutzungsgenehmigung
für den Vorbesitzer und jetzigen Besitzer lag bzw. liegt für diese Fläche vor. Eine
Probefahrt durch die Feuerwehr wurde an einem Markttag durchgeführt. Es gibt
kleinere Schwachstellen, da sind wir dran.“
Frau Sahlmann führt aus, dass in den Straßen Zehlendorfer Damm und
Erlenweg Baumfällarbeiten durchgeführt wurden und fragt nach, ob es möglich
wäre, an den verbliebenen Bäumen Vogelkästen anzubringen? Eine Bürgerin hätte
sie diesbezüglich angesprochen.
Herr Dr. Prüger: „Die Bürger haben selbst die Möglichkeit Vogelkästen
zu kaufen und diese nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen an
den von ihnen benannten Bäumen anzubringen oder anbringen zu lassen.“
Anfrage Frau Sahlmann: „Es gibt wohl Probleme mit den
Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung zum Parken und Halten auf Grünflächen.
Sind Ausnahmegenehmigungen schon gestellt worden und wurden sie auch
behandelt?“
Frau Leißner: „Wesentlicher Punkt der Satzung, die von Ihnen
mehrheitlich beschlossen wurde, ist, dass, wer ein Grundstück hat und wer auf
seinem Grundstück einen PKW abstellen kann, der bekommt keine
Ausnahmegenehmigung. Das steht auch so in der Satzung. Wir haben jeden Antrag
geprüft, es gibt sehr viele, zurzeit ca. 30 Stück. Wir haben noch keinen
einzigen Antrag genehmigt, weil alle Beantragenden ein entsprechendes
Grundstück haben, so dass sie ihr Auto auf ihr Grundstück stellen könnten.
Deswegen haben wir noch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.“
Anfrage Herr Herrmann: „Besteht die Möglichkeit zur Herstellung eines
FGÜ am Steinweg/E.-Thälmann-Straße in Höhe der Eisdiele?“
Dr. Prüger: „Es wurde bereits ein Antrag bei der Verkehrsbehörde
gestellt; dieser Antrag wurde abgelehnt. Wir wissen um das Problem. Ich stehe
mit der Elternsprecherin in Kontakt und werde mit ihr über die Thematik reden
und ihr auch die Schwierigkeiten darstellen, um solch eine Sache bzw. solch
einen Wunsch umzusetzen.“
Der Punkt kommt in die OP-Liste.