Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister erhält gemäß § 19 Abs. 7 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG Bbg) die Weisung, in der Verbandsversammlung des WAZV „Der Teltow“ einen Beschluss auf Änderung der Beitrags-Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) mit dem Ziel, künftig die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung vorzunehmen, abzulehnen und mit „nein“ zu stimmen.

 

Der Bürgermeister wird gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer bestimmt und nimmt die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow wahr.


Herr Piecha, stellv. Bürgermeister, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 070/17 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Herr Gutheins

- Herr Schubert

- Herr Templin

 

 

- Herr Martens nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

Herr Warnick erläutert den vorliegenden Änderungsantrag:

Im Beschlussvorschlag geht es um die Ablehnung der Variante 4, also die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung, - das ist richtig und gut. Allerdings sind die 3 weiteren Variantenvorschläge des Büros Göken, Pollak und Partner auch nicht akzeptabel und zustimmungsfähig. Deshalb der Änderungsantrag, um dem Bürgermeister das Stimmrecht für eine weitere alternative Variante zu übertragen.

 

Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE/PIRATEN und B90/Grüne:

Nach dem letzten Satz:

„Der Bürgermeister wird gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer bestimmt und nimmt die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow wahr.“

Wird ein weiterer Absatz:

Nach Ablehnung der vorgeschlagenen Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung (Variante 4 des Gutachtens vom Büro Göken, Pollak und Partner) ist eine alternative Variante zu erarbeiten.

Diese soll den Gemeindevertretern zunächst zur Beratung in den Ausschüssen vorgelegt werden, mit dem Ziel, dem Bürgermeister durch Bindungsbeschluss der Gemeindevertretung eine Weisung zu geben, für die Abstimmung in der Verbandsversammlung.

Auch hier soll der Bürgermeister gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer bestimmt werden und die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow wahrnehmen.

         Der Änderungsantrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Stimmenenthaltungen abgelehnt.

 

 

Herr Gutheins vertritt die Meinung,

der Variante 4 zuzustimmen und die ca. 9 Mio € Umlage als Gemeinde Kleinmachnow zu zahlen. Das ist historisch die einmalige Chance, den Ärger zu vermeiden. Die Gleichheit aller im Wasser- und Abwasserzweckverband sollte hier im Vordergrund stehen. Das ist ein hohes Rechtsgut. Alle anderen Varianten, vor der Variante 4, also Teilrückzahlungen sozusagen, bringen keine Rechtssicherheit. Es wird weitere anhängige Prozesse geben, wenn es verschiedene Gebührenmodelle gibt.

 

Herr Templin

teilt ebenfalls die Meinung, dass ein gesplittetes Gebührenmodell völlig absurd ist und spricht sich auch gegen die Varianten 1 bis 3 aus und bevorzugt die im Beschlussvorschlag abzulehnende Variante 4, auch aus sozialen Aspekten heraus, und weil es die einzige Variante ist, wo es keine gesplitteten Gebühren gibt. Deshalb wird er den Vorschlag ablehnen. Er findet es aber richtig, das dem Bürgermeister das Stimmrecht übertragen wird und er findet es richtig, dass für jede weitere Variante wiederum eine Entscheidung in der Gemeindevertretung herbeigeführt wird. Den gestellten Änderungsantrag findet er plausibel.

 

Herr Schubert

hält eine komplette Gebührenfinanzierung doch wahrscheinlich als die einzige saubere Lösung.

 

Herr Warnick betont,

dass man die Variante 4 ablehnen sollte, und dann eine neue Variante erarbeitet werden muss. Die Varianten 1 bis 3 gehen gar nicht.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Sahlmann, B90/Grüne,

auf Ende der Aussprache

         Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Fazit der Diskussion:

         Als äußerst kritisch werden die gesplitteten Gebühren gesehen, die sich aus den Varianten 1 bis 3 ergeben würden.

         Für richtig wird gehalten, dass mit dem Beschlussvorschlag ein einstimmiges Abstimmungsergebnis von Kleinmachnow überhaupt wirksam ist.

         Eine völlig neu zu erarbeitende Variante wird von Herrn Warnick in Betracht gezogen.

 

 

Vorschlag von Frau Scheib:

Die Fraktionen sollten sich vor der Gemeindevertretersitzung am 01.06.2017 nochmals mit der Verwaltung zusammensetzen, um in dieser Angelegenheit Konsens zu erzielen.

 

Herr Templin plädiert      für 2 Beschlussvorschläge, einmal zur Abstimmung, da besteht Konsens und einmal zum Gegenstand der Abstimmung als ein weiterer Beschlussvorschlag.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 070/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 01.06.2017 zu setzen.