Sitzung: 15.05.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 070/17
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister erhält gemäß § 19 Abs. 7 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG Bbg) die Weisung, in der Verbandsversammlung des WAZV „Der Teltow“ einen Beschluss auf Änderung der Beitrags-Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) mit dem Ziel, künftig die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung vorzunehmen, abzulehnen und mit „nein“ zu stimmen.
Der Bürgermeister wird gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer bestimmt und nimmt die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow wahr.
Herr Piecha, stellv. Bürgermeister, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
070/17 beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Herr Gutheins
- Herr Schubert
- Herr Templin
- Herr Martens nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder
sind anwesend.
Herr Warnick erläutert den
vorliegenden Änderungsantrag:
Im Beschlussvorschlag geht es um die Ablehnung der Variante 4, also die
Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung, - das ist richtig und gut.
Allerdings sind die 3 weiteren Variantenvorschläge des Büros Göken, Pollak und
Partner auch nicht akzeptabel und zustimmungsfähig. Deshalb der
Änderungsantrag, um dem Bürgermeister das Stimmrecht für eine weitere
alternative Variante zu übertragen.
Änderungsantrag der Fraktionen
DIE LINKE/PIRATEN und B90/Grüne:
Nach dem letzten Satz:
„Der Bürgermeister wird gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als Stimmführer
bestimmt und nimmt die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde Kleinmachnow
wahr.“
Wird ein weiterer Absatz:
Nach Ablehnung der vorgeschlagenen Umstellung auf eine reine
Gebührenfinanzierung (Variante 4 des Gutachtens vom Büro Göken, Pollak und
Partner) ist eine alternative Variante zu erarbeiten.
Diese soll den Gemeindevertretern zunächst zur Beratung in den
Ausschüssen vorgelegt werden, mit dem Ziel, dem Bürgermeister durch
Bindungsbeschluss der Gemeindevertretung eine Weisung zu geben, für die
Abstimmung in der Verbandsversammlung.
Auch hier soll der Bürgermeister gem. § 19 Abs. 7 GKG Bbg als
Stimmführer bestimmt werden und die Rechte für alle 6 Vertreter der Gemeinde
Kleinmachnow wahrnehmen.
→ Der Änderungsantrag
wird mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Stimmenenthaltungen abgelehnt.
Herr Gutheins vertritt die Meinung,
der Variante 4 zuzustimmen und die ca. 9 Mio € Umlage als Gemeinde
Kleinmachnow zu zahlen. Das ist historisch die einmalige Chance, den Ärger zu
vermeiden. Die Gleichheit aller im Wasser- und Abwasserzweckverband sollte hier
im Vordergrund stehen. Das ist ein hohes Rechtsgut. Alle anderen Varianten, vor
der Variante 4, also Teilrückzahlungen sozusagen, bringen keine
Rechtssicherheit. Es wird weitere anhängige Prozesse geben, wenn es
verschiedene Gebührenmodelle gibt.
Herr Templin
teilt ebenfalls die Meinung, dass ein gesplittetes Gebührenmodell
völlig absurd ist und spricht sich auch gegen die Varianten 1 bis 3 aus und
bevorzugt die im Beschlussvorschlag abzulehnende Variante 4, auch aus sozialen
Aspekten heraus, und weil es die einzige Variante ist, wo es keine gesplitteten
Gebühren gibt. Deshalb wird er den Vorschlag ablehnen. Er findet es aber
richtig, das dem Bürgermeister das Stimmrecht übertragen wird und er findet es
richtig, dass für jede weitere Variante wiederum eine Entscheidung in der
Gemeindevertretung herbeigeführt wird. Den gestellten Änderungsantrag findet er
plausibel.
Herr Schubert
hält eine komplette Gebührenfinanzierung doch wahrscheinlich als die
einzige saubere Lösung.
Herr Warnick betont,
dass man die Variante 4 ablehnen sollte, und dann eine neue Variante
erarbeitet werden muss. Die Varianten 1 bis 3 gehen gar nicht.
Geschäftsordnungsantrag von
Frau Sahlmann, B90/Grüne,
auf Ende der Aussprache
→ Dem Antrag wird
einstimmig zugestimmt.
Fazit der Diskussion:
→ Als äußerst kritisch werden die gesplitteten Gebühren
gesehen, die sich aus den Varianten 1 bis 3 ergeben würden.
→ Für richtig wird gehalten, dass mit dem Beschlussvorschlag
ein einstimmiges Abstimmungsergebnis von Kleinmachnow überhaupt wirksam ist.
→ Eine völlig neu zu erarbeitende Variante wird von Herrn
Warnick in Betracht gezogen.
Vorschlag von Frau Scheib:
Die Fraktionen sollten sich vor der Gemeindevertretersitzung am
01.06.2017 nochmals mit der Verwaltung zusammensetzen, um in dieser
Angelegenheit Konsens zu erzielen.
Herr Templin plädiert
für 2 Beschlussvorschläge, einmal zur Abstimmung, da besteht Konsens und
einmal zum Gegenstand der Abstimmung als ein weiterer Beschlussvorschlag.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 070/17 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 01.06.2017 zu setzen.