Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissen­schaft)", bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 2) sowie die Begründung (vgl. Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 061/17 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Martens


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 061/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 01.06.2017 zu setzen.