Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Bürgermeister wird beauftragt, für die ca. 3.500 m² große Teilfläche des ehemaligen Gutshofes am Zehlendorfer Damm (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 357 teilweise, vgl. Anlage 1, farbig umrandeter Bereich) eine Projektförderung im Bereich Gartenbaukunst bei der Hans und Charlotte Krull Stiftung (Berlin) zu beantragen.

2)        Die Gemeindevertretung ist über den Fortgang des Antragsverfahrens regelmäßig zu informieren, Ergebnisse sind ihr zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 062/17 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

- Herr Gutheins

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich stimme dieser Beschlussvorlage erst einmal zu, aber ich möchte wirklich die Bedingung daran knüpfen, dass die Ausführung zu dieser Planung nachher nicht von der Gemeinde finanziert wird. Wir haben der Kirche schon sehr viel Geld gegeben. Ich bin der Meinung, die Kirche sollte jetzt zu ihrer Verantwortung stehen, die im Städtebaulichen Vertrag festgelegt ist. Also, erst einmal ja, aber nicht die Ausführung bezahlen.“

 

 

         Frau Scheib verweist auf ihre Anregung bzw. auf ihren Hinweis aus dem Bauausschuss, die ganzen Ausgrabungen, die im Zuge der Gestaltung dieses Geländes hier zu Tage treten, auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dass das, was hier an Kleinmachnower Geschichte vorgefunden wird, auch dargestellt und weitergegeben wird. Sie hätte es auch begrüßt, wenn man nicht nur ein beschränktes Gebiet betrachtet, sondern das ganze Gebiet bis hin zur Kirche, um ein stimmiges Konzept zu bekommen und ein gutes Ergebnis zu erreichen.

Frau Scheib bittet Herrn Ernsting, das bei den Vorgesprächen mit einzubeziehen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 062/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 01.06.2017 zu setzen.