Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 3

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722), BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.    Die Begründung i. d. F. vom 01.06.2017 wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-009-2

·       2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan), Stand: 01.06.2017

·       Begründung zum Textbebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-009-2, Stand: 01.06.2017

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf sind Herr Tauscher, Herr Baumgraß und Frau Brammer befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 005/17 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 005/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 005/17:

Die DS-Nr. 005/17 wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

Frau Sahlmann übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden, Herrn Tauscher.