Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“

·       Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"

Teil A – Planzeichnung

Teil B – Textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

·       Überlagerung Vorentwurf mit Städtebaulichem Lageplan, Konzept Nägeliarchitekten, Stand 01.10.2015

·       Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen des KLM-BP 006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße" und dem Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"

·       Hinweise zum Verfahren und den Festsetzungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf nimmt Herr Krüger nicht an der Aussprache und Beschlussfassung zur DS-Nr. 060/17 nicht teil.

 

Ø  Antrag der Fraktion SPD/PRO auf Feststellung der Befangenheit von Frau Sahlmann.

 

Ø  Der Bürgermeister, Herr Grubert, zitiert dazu aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2011.

 

Ø  Frau Sahlmann führt aus, dass sie sich nicht für befangen erklärt.

 

 

An der Aussprache zur Feststellung der Befangenheit beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Gutheins

Frau Heilmann

Frau Dr. Kimpfel

Herr Templin

 

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf nimmt Frau Sahlmann nicht an der Aussprache und Beschlussfassung zur DS-Nr. 060/17 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 060/17 beteiligen sich:

Frau Scheib

Frau Schwarzkopf

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Dieser Beschluss, der hier ein Verfahren in Gang setzt, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, betrifft sehr viele, nicht nur die zukünftigen Bewohner in diesem Gebiet, sondern auch die Haushaltslage der Gemeinde und insbesondere auch die, die, wenn es zu dieser Bebauung kommt, auch im weiteren Umfeld hier in Kleinmachnow wohnen. Das alles wird in dieser Beschlussvorlage überhaupt nicht deutlich. Ich hatte das große Glück, meine Kollegin im Bauausschuss zu vertreten und dort Fragen stellen zu können. In diesem Bebauungsplan ist vorgesehen, dass auf aktiven Lärmschutz in diesem zukünftigen Wohngebiet, das am dichtesten an der Autobahn liegt als alle anderen, kein aktiver Lärmschutz vorgesehen ist. Dadurch dass wir ein Wohngebiet an die Autobahn heranführen, haben wir auch nicht mal die Möglichkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser Autobahn. Sie werben als Lärmimmissionsquelle. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass in diesem Gebiet nur passiver Lärmschutz vorgesehen ist, d. h. die zukünftigen Wohnungen werden mit einer Belüftungsanlage versehen werden müssen, sie werden die Fenster auch nicht öffnen können. Wenn es den zukünftigen Bewohnern in diesem Bereich auch gut gehen soll, haben wir auch die Verantwortung, auskömmliche Bedingungen zu schaffen. Dafür wäre auf jeden Fall eine Lärmschutzwand notwendig, die allerdings den Haushalt der Gemeinde mit weiteren erheblichen Kosten belasten würde. Insbesondere deswegen, weil in dem Bebauungsplanverfahren, über das wir anschließend beraten, auch noch ein Waldstück, was einen natürlichen Lärmschutz darstellt, abgeholzt werden soll. Die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde wurden in dieser Weise auf der Klausurtagung gar nicht erörtert. Das ist mir erst bei der Beratung zum Finanzplan der P & E deutlich geworden. Wir verzichten nicht nur aus Entwicklungsabgaben aus diesem Gebiet, wir verzichten auch aus Gewerbesteuereinnahmen. Wer das für eine Kleinigkeit hält, sollte sich mal unsere mittelfristige Finanzplanung ansehen, wo die Gewerbesteuereinnahmen stagnieren auf Basis steigender Ausgaben, d. h. wir geraten an diesem Punkt der den Haushalt durch den Ankauf des Geländes auf der anderen Seite für die Gewerbebetriebe, die dahin umsiedeln sollen, der auf den Verzicht der Ausgleichsabgabe in diesem Bereich verzichtet. Das allein sind schon 8 Mio. Euro. Alle anderen weiteren Ausgaben kommen noch dazu. In dieser Komplexität sollte man, wenn man das Vorhaben verantwortlich durchführt, das auch darstellen. Stattdessen wird in diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit einem Lärmschutzgutachten gegangen, was in sich fehlerhaft ist und was z. B. von den ganzen Schadstoffimmissionen mehr den Prospekten der Automobilfirmen vertraut als den tatsächlichen Stickoxid- und Feinpartikelausstößen, die nach unseren Berechnungen um das Zehnfache höher liegen. Wenn man Verantwortung übernimmt für zukünftige Einwohner wird in diesem Verfahren quasi auf die Schnelle durchgezogen werden müssen, damit, wie Herr Rahn gesagt hat, sie in ihrer Vermarktung weitergehen können, obwohl die P & E beauftragt wurde, die Gewerbegrundstücke zu vermarkten. Das ist der Auftrag gewesen und sie haben den umgestellt und haben auch gleichzeitig für die zukünftige Nutzung der Gewerbegrundstücke noch zusätzliche Hürden aufgebaut. Das heißt, wenn wir den ganzen Kram nicht hätten, dann könnte Herr Rahn seine Gewerbeverkäufe schon längst abgewickelt haben können und wir könnten mit steigenden Gewerbeeinnahmen rechnen. Alles Geld, was wir in zukünftige Wohnbebauung hier in diesem Ort in Lücken oder wenn wir z. B. Klein Moskau zu einem Wohngebiet hätten entwickelt wollen, viel besser hätten anlegen können.

 

 

Ø  Antrag der Fraktion BIK – namentliche Abstimmung.

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 060/17

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

-

-

-

Baumgraß, Holger

X

 

 

Brammer, Viktoria

X

 

 

Bültermann, Bernd

X

 

 

Christall, John

X

 

 

 

 

 

 

Dettke, Martina

X

 

 

Grubert, Michael

X

 

 

Gutheins, Norbert

 

X

 

Heilmann, Kathrin

 

X

 

Hurnik, Markus

 

X

 

 

 

 

 

Kimpfel, Dr. Kornelia

X

 

 

Kreemke, Wolfgang

X

 

 

Krüger, Bernd

-

-

-

Liebrenz, Henry

X

 

 

Martens, Michael

X

 

 

 

 

 

 

Nieter, Wolfgang

 

X

 

Oeff, Alan

 

X

 

Sahlmann, Barbara

-

-

-

Scheib, Angelika

 

X

 

Schramm, Raoul

X

 

 

 

 

 

 

Schubert, Matthias

X

 

 

Schulz, Kersting, Maximilian

X

 

 

Schwarzkopf, Andrea

 

X

 

Singer, Thomas

X

 

 

Storch, Katharina

 

X

 

 

 

 

 

Tauscher, Maximilian

 

X

 

Templin, Roland

 

X

 

Warnick, Klaus-Jürgen

-

-

-

Wolschon, Jörg Wolfram

X

 

 

gesamt

15

10

0

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 060/17:

Die DS-Nr. 060/17 wird mehrheitlich beschlossen.