1.      Trifft es zu, dass der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow als Auftragnehmer für die Grünanlagenpflege in der Stadt Teltow Teile dieses Auftrages an Subunternehmer weiter vergibt?

2.      Wenn ja, welche Leistungen sind bzw. waren das konkret?

3.      Seit wann wird die Weitervergabe von übertragenen Aufträgen der Stadt Teltow an Subunternehmer praktiziert?

4.      Wie hoch w2aren die Auftragssummen in den Jahren 2014, 2015, 2016 an den oder die Subunternehmer in der Grünanlagenpflege?

5.      Fand eine Ausschreibung für die Vergabe statt?

6.      Als Betrieb der öffentlichen Hand ist der Bauhof verpflichtet, für die Vergabe von Leistungen die VOB, hier den Teil A, anzuwenden. Wie wurde das abgesichert?

7.      Nach § 20 der VOB/A sind diese Vergabeunterlagen zu dokumentieren, die Vergabeentscheidung zu begründen und öffentlich bekannt zu machen. Wo befinden sich diese Unterlagen, wo kann man diese einsehen und wo wurden sie öffentlich bekannt gemacht?

8.      Welche Form der Ausschreibung wurde angewendet?

9.      Welches Unternehmen hat den Auftrag erhalten?

10.    Waren es unterschiedliche Unternehmer die die Aufträge erhalten haben? Wenn ja, welche Unternehmer waren das?

11.    Wenn die Vergabe an Subunternehmer zutreffen sollte, welche Gründe gab es oder gibt es, die beauftragten Leistungen nicht mit eigenen Arbeitskräften auszuführen?

12.    Wenn der Bauhof die beauftragten Leistungen nicht ausführen kann, weshalb wird dann nicht die Annahme des Auftrages abgelehnt?

13.    In welchen Monaten wurden die Arbeiten durch den oder die Subunternehmer ausgeführt?

14.    Wurden die Leistungen an den Subunternehmer zu den gleichen Preisen vergeben, die der Bauhof von der Stadt Teltow erhält oder waren es geringere oder höhere Preise?

15.    Wenn der Bauhof aus mangelnden Kapazitäten Leistungen in Teltow an Subunternehmer vergeben muss, wie erklärt sich dann die Einstellung von Hilfskräften in den Sommermonaten in Kleinmachnow (z. B. Schüler)?

 

 

zu 1.

Der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow bedient sich zur Leistungserfüllung der Grünanlagenpflege in der Stadt Teltow einer privaten Firma.

 

 

zu 2.

Die Arbeiten, welche zur Auftragserfüllung vergeben werden, umfassen Rasenmahd, Heckenschnitt und allgemeine Grünanlagenpflege.

 

 

zu 3.

Die Auftragsvergabe erfolgt seit 2009.

 

 

zu 4.

Die Auftragsvolumen erreichen 39.000 Euro im Jahr 2014, 37.000 Euro im Jahr 2015 und 51.000 Euro im Jahr 2016.

Dies sind, mit Ausnahme des Jahres 2016, ca. 8 % des Gesamtumsatzbudgets des Bauhofs zur Grünanlagenpflege in der Stadt Teltow. Die Steigerung von 2016 ergab sich kurzfristig, da mehr Pflegegänge in der Stadt Teltow anfielen, als ursprünglich geplant waren.

 

 

zu 5.

Eine öffentliche Ausschreibung hat nicht stattgefunden.

 

 

zu 6.

Da es sich nicht um Bauleistungen handelt, trifft die VOB/A hier nicht zu.

 

 

zu 7.

Siehe Punkt 6

 

 

zu 8.

Siehe Punkt 5

 

 

zu 9.

Die Firma Epex Group GmbH ist hauptsächlich beauftragt worden.

 

 

zu 10.

Es werden neben der Fa. Epex Group GmbH auch Fuhrunternehmer zur Abfuhr von Grün-, Heckenschnitt, Baumhäcksel und Firmen zur Baustellensicherung etc. beauftragt.

 

 

zu 11.

Der Bauhof kann, aufgrund seines Wirtschaftsplanes, die Mitarbeiterzahl nicht sofort anpassen.

 

 

zu 12.

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Teltow ist der Bauhof verpflichtet, die Gesamtleistung für die Stadt Teltow zu erbringen und kann nicht einzelne Auftragsbereiche ablehnen. Das ergibt sich aus der Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Es ist davon auszugehen, dass der Werksausschuss Bauhof diesen Prozess seit 2009 begleitet hat und auch vollumfänglich informiert wurde.

 

 

zu 13.

Die bestellten Arbeiten finden in der Hauptsaison der Grünanlagenpflege April bis Oktober statt.

 

 

zu 14.

Die Vergütung erfolgt analog der Vergütungspreise der Stadt Teltow an den Bauhof, abzüglich eines Koordinierungs-, Abrechnungs- und Verwaltungsaufschlages durch den Bauhof.

 

 

zu 15.

Da die Pflege der Stammtriebe an den Straßenbäumen vegetationsbedingt im Sommer durchzuführen ist, die Bauhofmitarbeiter aufgrund der Urlaubssperre während des Winterdienstes im Sommer vermehrt Urlaub haben und keine Firmen der Region bereit sind, für die durch den AG zu zahlenden Preise zu arbeiten, wird der Bauhof Ferienjobs für Schüler anbieten. Die Schüler nehmen das Angebot des Bauhofs zur Bereitstellung der Ferienjobs gern an, von Eltern wird es befürwortet. Auch dieses Auftragsvolumen ist ein sehr geringer Teil des Gesamtpakets der Straßenbaumpflege. Der logistische, abrechnungstechnische Aufwand des Bauhofs ist hier überdurchschnittlich hoch. Jedoch fordert die Aufgabenerledigung in dieser geringen Zeitspanne diesen Einsatz.

 

 

Herr Krüger

Die Anfragen von mir beschäftigen sich mit der Grünanlagenpflege der Gemeinde Kleinmachnow in Teltow. Ich denke, es ist besonders für die Mitglieder im Werksausschuss Bauhof interessant. Wir haben nach meiner Meinung über diese Fremdvergabe von Grünanlagenarbeiten in Teltow keine Informationen und seit 2009 wird das schon praktiziert. Ich habe 15 Fragen an die Verwaltung geschickt, die sind auch beantwortet worden und haben zu weiteren Fragen geführt. Ich denke, dass wird auch ein Thema in der nächsten Sitzung des Werksausschusses werden. Dabei würde ich es erst einmal belassen.