Sitzung: 01.06.2017 Gemeindevertretung
Vorlage: DS-Nr. 055/17
Die Internationale Schule BBIS hat die
Durchwegung des Schulgeländes zwar wieder freigegeben, doch nur eingeschränkt
auf Zeiten, zu denen auch Schulbetrieb stattfindet. Diese eingeschränkte
Nutzung entspricht nicht dem Städtebaulichen Vertrag.
1.
Welche Maßnahmen
hat der Bürgermeister bislang unternommen, um die Erfüllung des Städtebaulichen
Vertrages zur öffentlichen Durchwegung des Geländes der BBIS sicherzustellen?
2.
Sind schon
Schritte eingeleitet, den für alle Kleinmachnower zu den definierten Uhrzeiten
zu gewährleistenden Durchgang gerichtlich durchzusetzen?
3.
Welche
Reaktionen gibt es Seitens der BBIS?
zu 1.
Im Städtebaulichen Vertrag mit der BBIS vom 7. Oktober 2009 –
Urkundenrolle Nr. 1039/2009, Notar John Flüh – ist in § 3 eine Dienstbarkeit
zugunsten der Gemeinde Kleinmachnow mit folgender Formulierung festgelegt:
„ … ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit mit der
Einschränkung, dass das Geh- und Radfahrrecht innerhalb des von der BBIS Berlin
Brandenburg International School GmbH eingezäunten Bereichs auf die Zeiten
beschränkt ist, zu denen die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen
bestimmungsgemäß durch die BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH
genutzt werden.“
Dies wird zurzeit von der BBIS so ausgelegt, dass das Geh- und
Radfahrrecht während der Schulzeiten der BBIS, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr
bis 15:00 Uhr (Normalbetrieb), ausgeübt werden kann. Dies wird auch derzeit von
der BBIS so praktiziert.
Am 2. März 2017 fand zu diesem Thema ein weiteres Gespräch mit der
Geschäftsführung der BBIS statt und es wurde angeregt, diese Zeiten für die
Bevölkerung der Gemeinde Kleinmachnow zu ändern, um die Durchwegung attraktiver
zu machen.
zu 2.
Nein.
zu 3.
Das Ansinnen wird von der BBIS abgelehnt.