Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Kleinmachnow gegeben (einfache sowie erweiterte Auskunft aus dem Melderegister in Summe)?

2.   Welchen Einnahmen wurden im Jahr 2016 für die Gemeinde Kleinmachnow erzielt (aufgeschlüsselt nach einfacher und erweiterter Auskunft)?

3.   Gibt es eine Tendenz in Umfang und Einnahmen aus den Auskünften des Melderegisters (sofern Daten vorliegen, letzte 5 Jahre, falls möglich aufgeschlüsselt)?

4.   Gibt es die Möglichkeit automatisiert Auskünfte zu erhalten (Umfang und Einnahmenanteil falls vorhanden)?

5.    Wie ist das Verhältnis von Bürgern Kleinmachnows, die der Auskunft widersprochen haben, zur Gesamteinwohnerzahl?  

 

 

zu 1.

Laut Melderegisterauswertung wurden 2016 696 einfache Melderegisterauskünfte und 24 erweiterte Auskünfte erteilt.

 

zu 2.

Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 10,00 Euro = 6.960,00 Euro und eine erweiterte Auskunft 12,00 Euro  = 288,00 Euro.

 

zu 3.

Aussagen zu Zahlen aus den letzten fünf Jahren können nicht getroffen werden.  Erst mit Einführung des Bundesmeldegesetzes 1. November 2015 wurde die elektronische Speicherung von Anfragen für ein Jahr eingeführt. Der Umfang der Anfragen ist aber ca. gleichbleibend. Eine Auswertung über die Einnahmen kann auch nicht vorgenommen werden, da es für Melderegisterauskünfte kein separates Sachkonto für die Einnahmen gibt.

 

zu 4.

Automatisierte Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde können von außen nicht abgefragt werden.

 

zu 5.

Stand: 15. Mai 2017

20.547 Einwohner mit Hauptwohnung                                                               

209 Einwohner mit Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben = 1,02 %