Aus der Beantwortung der Anfrage 051/17 zur Fremdvergabe von Grünpflegearbeiten in Teltow ergeben sich weitere Fragen zur Konkretisierung:
1.
Da
für die Vergabe der Grünpflegearbeiten an einen Subunternehmer in Teltow keine
Ausschreibung durchgeführt worden ist, stellt sich die Frage: Welche
Verwaltungsvorschrift oder andere gesetzlichen Grundlagen befreien die
Verwaltung von Kleinmachnow von der üblich geforderten Ausschreibungspflicht?
2.
In
der DS-Nr. 051/17 führen Sie aus, dass der Werksausschuss über diese
Fremdvergabe an einen Subunternehmer in Teltow ab 2009 durch die Werkleitung
„vollumfänglich informiert wurde“. Wie und wann wurde der WA Bauhof durch den
Werkleiter informiert, dass der Bauhof Teile des Auftrages in Teltow nicht mit
eigenen Arbeitskräften ausführen kann und diese an einen Subunternehmer
vergeben wird?
3.
In
welchen Protokollen finden sich diese Informationen?
4.
Wie
und wann hat die Werkleitung nach der Kommunalwahl 2014 die Mitglieder des
neuen WA Bauhof über diese Vergaben informiert? Protokollhinweis? Wenn nicht,
weshalb erfolgte keine Information?
5.
Da
die Leistung nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, stellt sich die Frage: Wie kam
die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Fa. Epex Group zustande und wie
begründet sie sich?
6.
Entfernung
der Stammtriebe - zur Frage 11 in der DS-Nr. 051/17 führen Sie aus, dass „keine
Firmen der Region bereit sind, für die durch den Auftraggeber zu zahlenden
Preise zu arbeiten“.
7.
Wann
und wie wurden welche Firmen der Region schriftlich zu einer Angebotsabgabe für
diese Leistung aufgefordert?
8.
Wo
befinden sich diese Unterlagen die die Verwaltung dokumentiert hat?
9.
Wenn
der Bauhof schon seit 2009 einfachste Arbeiten in seinem Hauptgeschäftsfeld der
Grünanlagenpflege in Teltow nicht selbst ausführen kann und an Subunternehmer
vergeben muss, dann stellt sich die Frage: Wie will der Bauhof mit seinem
Fachpersonal weitere Geschäftsfelder wie die Straßenbeleuchtung, Grab- und
Friedhofspflege, Straßenreinigung und noch andere von der Verwaltung angedachte
Arbeitsgebiete zur vollsten Zufriedenheit der Bevölkerung absichern?
zu
1.
Dazu ist Ihnen mit E-Mail vom 19. Mai 2017 durch
die Kommunalaufsicht auf Grund Ihrer Anfrage vom 10. April 2017 eine
ausführliche Antwort zugegangen (vgl. Anlage).
zu 2.
Bei der Recherche zur Beantwortung der DS-Nr.
051/17 fand sich in den beim Bauhof vorliegenden Unterlagen ein reger
Schriftverkehr zwischen dem Bauhof und der Kommunalaufsicht. Fazit aus dem
Schriftverkehr ist, dass der Bauhof vollumfänglich die Grünflächenleistung in
Teltow durchführen muss. Aus diesem umfangreichen Schriftwechsel hat der Werkleiter des
Bauhofs, Herr Uwe Brinkmann, geschlossen, dass sein Vorgänger, Herr Dieter
Eggert, dieses im Werksausschuss kommuniziert hat. Dies ist jetzt aus den alten
Protokollen nicht nachvollziehbar, da wahrscheinlich unter dem Punkt
‚Sonstiges‘ darüber informiert wurde oder die Protokolle in diesem Fall, aus
Gründen der Kurzfassung, diese Informationen nicht enthalten.
zu 4.
Aufgrund der jährlichen Beauftragung der Firma EPEX
und der Annahme, dass der Werksausschuss über diese Auftragsvergabe informiert
ist, erkannte der Werkleiter nicht, dass diese Informationen nötig sind. Dies
geschah vor dem Hintergrund, dass die Firma EPEX seit Jahren in Teltow, in der
Örtlichkeit gut erkennbar, arbeitet. Fragen der Werksausschussmitglieder
erfolgten dazu nicht. Zukünftig wird der Werksausschuss mehr darüber
informiert.
zu 5.
Der Werkleiter Herr Brinkmann kann nicht
nachvollziehen, wie die Zusammenarbeit mit der Firma EPEX zustande kam. Diese
hat der Vorgänger Herr Eggert beauftragt.
zu 6.
Der Bauhof hat seit Jahren Probleme die Stammtriebe
zur richtigen und in kürzester Zeit zu entfernen. Dazu wurden Gespräche mit
entsprechenden Firmen geführt. Da erst bei einer positiven Zusage eine weitere
Zusammenarbeit bzw. vertragliche Bindung erfolgt, wurden diese Gespräche nicht
protokoliert. Zu einer Beauftragung kam es in keinem Fall.
Dieses Problem zeichnete sich auch im
letzten Jahr in der Stadt Teltow ab, welche auch keine Firmen zur
Stammtriebentfernung gefunden hat und in ihrer Not den Bauhof beauftragte.
zu 7. und 8.
Wie die Zusammenarbeit ursprünglich zustande
kam, ist durch die jetzige Werkleitung nicht nachvollziehbar.
zu 9.
Der Tenor der Frage ist spekulativ.
Selbstverständlich ist der Bauhof in der Lage einfachste Arbeiten in der
Grünanlagenpflege auszuführen. Dies geschieht auch in der Stadt Teltow. Über 90
% des Auftragsvolumens werden durch den Bauhof selbst erledigt. Da saisonbedingt
die Grünanlagenpflege noch mehr Arbeitskräfte binden würde, diese Arbeitskräfte
außerhalb der Saison nicht mit gemeindlichen Aufträgen beauftragt werden
können, hat hier der Bauhof, wie viele andere Unternehmen auch, sich geeigneter
Firmen zur Erbringung der vollständigen Leistung bedient. Dies ist im Sinne der
beim Bauhof beschäftigten Mitarbeiter, für die eine ganzjährige Beschäftigung
und Bezahlung garantiert wird. Falls es zu einer Gründung des Zweckverbands
kommt und die Aufgabenbereiche festgelegt werden, wird der Bauhof
selbstverständlich notwendiges Fachpersonal einstellen, um die Aufgabenfelder
abarbeiten zu können. Auch dann gilt, dass Spitzenarbeitszeiten evtl. durch
geeignete Fachfirmen ausgeglichen werden müssen.
Herr Krüger zu Protokoll
Mit der Beantwortung der Anfragen bin ich äußerst unzufrieden. Sie sind
oftmals am Thema vorbei. Ich werde mich dazu noch äußern.