Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus der Beantwortung der Anfrage 051/17 zur Fremdvergabe von Grünpflegearbeiten in Teltow ergeben sich weitere Fragen zur Konkretisierung:

 

1.   Da für die Vergabe der Grünpflegearbeiten an einen Subunternehmer in Teltow keine Ausschreibung durchgeführt worden ist, stellt sich die Frage: Welche Verwaltungsvorschrift oder andere gesetzlichen Grundlagen befreien die Verwaltung von Kleinmachnow von der üblich geforderten Ausschreibungspflicht?

2.   In der DS-Nr. 051/17 führen Sie aus, dass der Werksausschuss über diese Fremdvergabe an einen Subunternehmer in Teltow ab 2009 durch die Werkleitung „vollumfänglich informiert wurde“. Wie und wann wurde der WA Bauhof durch den Werkleiter informiert, dass der Bauhof Teile des Auftrages in Teltow nicht mit eigenen Arbeitskräften ausführen kann und diese an einen Subunternehmer vergeben wird?

3.   In welchen Protokollen finden sich diese Informationen?

4.   Wie und wann hat die Werkleitung nach der Kommunalwahl 2014 die Mitglieder des neuen WA Bauhof über diese Vergaben informiert? Protokollhinweis? Wenn nicht, weshalb erfolgte keine Information?

5.   Da die Leistung nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, stellt sich die Frage: Wie kam die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Fa. Epex Group zustande und wie begründet sie sich?

6.   Entfernung der Stammtriebe - zur Frage 11 in der DS-Nr. 051/17 führen Sie aus, dass „keine Firmen der Region bereit sind, für die durch den Auftraggeber zu zahlenden Preise zu arbeiten“.

7.   Wann und wie wurden welche Firmen der Region schriftlich zu einer Angebotsabgabe für diese Leistung aufgefordert?

8.   Wo befinden sich diese Unterlagen die die Verwaltung dokumentiert hat?

9.   Wenn der Bauhof schon seit 2009 einfachste Arbeiten in seinem Hauptgeschäftsfeld der Grünanlagenpflege in Teltow nicht selbst ausführen kann und an Subunternehmer vergeben muss, dann stellt sich die Frage: Wie will der Bauhof mit seinem Fachpersonal weitere Geschäftsfelder wie die Straßenbeleuchtung, Grab- und Friedhofspflege, Straßenreinigung und noch andere von der Verwaltung angedachte Arbeitsgebiete zur vollsten Zufriedenheit der Bevölkerung absichern?

 

 

zu 1.

Dazu ist Ihnen mit E-Mail vom 19. Mai 2017 durch die Kommunalaufsicht auf Grund Ihrer Anfrage vom 10. April 2017 eine ausführliche Antwort zugegangen (vgl. Anlage).

 

zu 2.

Bei der Recherche zur Beantwortung der DS-Nr. 051/17 fand sich in den beim Bauhof vorliegenden Unterlagen ein reger Schriftverkehr zwischen dem Bauhof und der Kommunalaufsicht. Fazit aus dem Schriftverkehr ist, dass der Bauhof vollumfänglich die Grünflächenleistung in Teltow durchführen muss. Aus diesem umfangreichen  Schriftwechsel hat der Werkleiter des Bauhofs, Herr Uwe Brinkmann, geschlossen, dass sein Vorgänger, Herr Dieter Eggert, dieses im Werksausschuss kommuniziert hat. Dies ist jetzt aus den alten Protokollen nicht nachvollziehbar, da wahrscheinlich unter dem Punkt ‚Sonstiges‘ darüber informiert wurde oder die Protokolle in diesem Fall, aus Gründen der Kurzfassung, diese Informationen nicht enthalten.

 

zu 4.

Aufgrund der jährlichen Beauftragung der Firma EPEX und der Annahme, dass der Werksausschuss über diese Auftragsvergabe informiert ist, erkannte der Werkleiter nicht, dass diese Informationen nötig sind. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Firma EPEX seit Jahren in Teltow, in der Örtlichkeit gut erkennbar, arbeitet. Fragen der Werksausschussmitglieder erfolgten dazu nicht. Zukünftig wird der Werksausschuss mehr darüber informiert.

 

zu 5.

Der Werkleiter Herr Brinkmann kann nicht nachvollziehen, wie die Zusammenarbeit mit der Firma EPEX zustande kam. Diese hat der Vorgänger Herr Eggert beauftragt.

 

zu 6.

Der Bauhof hat seit Jahren Probleme die Stammtriebe zur richtigen und in kürzester Zeit zu entfernen. Dazu wurden Gespräche mit entsprechenden Firmen geführt. Da erst bei einer positiven Zusage eine weitere Zusammenarbeit bzw. vertragliche Bindung erfolgt, wurden diese Gespräche nicht protokoliert. Zu einer Beauftragung kam es in keinem Fall.

Dieses Problem zeichnete sich auch im letzten Jahr in der Stadt Teltow ab, welche auch keine Firmen zur Stammtriebentfernung gefunden hat und in ihrer Not den Bauhof beauftragte.

 

zu 7. und 8.

Wie die Zusammenarbeit ursprünglich zustande kam, ist durch die jetzige Werkleitung nicht nachvollziehbar.

 

zu 9.

Der Tenor der Frage ist spekulativ. Selbstverständlich ist der Bauhof in der Lage einfachste Arbeiten in der Grünanlagenpflege auszuführen. Dies geschieht auch in der Stadt Teltow. Über 90 % des Auftragsvolumens werden durch den Bauhof selbst erledigt. Da saisonbedingt die Grünanlagenpflege noch mehr Arbeitskräfte binden würde, diese Arbeitskräfte außerhalb der Saison nicht mit gemeindlichen Aufträgen beauftragt werden können, hat hier der Bauhof, wie viele andere Unternehmen auch, sich geeigneter Firmen zur Erbringung der vollständigen Leistung bedient. Dies ist im Sinne der beim Bauhof beschäftigten Mitarbeiter, für die eine ganzjährige Beschäftigung und Bezahlung garantiert wird. Falls es zu einer Gründung des Zweckverbands kommt und die Aufgabenbereiche festgelegt werden, wird der Bauhof selbstverständlich notwendiges Fachpersonal einstellen, um die Aufgabenfelder abarbeiten zu können. Auch dann gilt, dass Spitzenarbeitszeiten evtl. durch geeignete Fachfirmen ausgeglichen werden müssen.

 

 

Herr Krüger zu Protokoll

Mit der Beantwortung der Anfragen bin ich äußerst unzufrieden. Sie sind oftmals am Thema vorbei. Ich werde mich dazu noch äußern.