Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Prof. Dr.
Welsch macht Ausführungen zur Jagdausübung in Kleinmachnow und informiert unter
anderem:
- Zuständige Behörde für die Jagd ist der
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Jagdbehörde.
- wo darf und wo darf nicht geschossen
werden
- insgesamt sei es sehr schwer, in der
Ortslage zu schießen
- es gebe drei „Sorten“ von Wildschweinen
(WS): die einen leben draußen und kommen zur Nahrungssuche rein, die
anderen leben drinnen und gehen zur Nahrungssuche raus – das ist ein
geringer Teil – ein dritter Teil der Population lebe innerorts, bleibt
dort und geht dort auch auf Nahrungssuche; in Kleinmachnow lebe
weitverbreitet dieser dritte Teil der Population (reichhaltiges
Nahrungsangebot)
- informiert über die erfolgreiche
Bejagung von WS in Rostock; Uniprojekt, haben 5 Jahre geforscht, WS wurden
besendert, man habe festgestellt, wo die WS herkommen und wo sie sich
aufhalten und die meisten WS blieben einfach innerorts. Weiter wurde
festgestellt, dass man die Bejagungsstrategie umstellen müsse –
versuchen, die alten Bachen zu
schießen auch Leitbachen; das Ganze auch mit moderneren Methoden (Lichtverstärker),
Stücke besendern. Das größte Hindernis für die Umsetzung eines solchen
Vorhabens sei der durchtradierte Jäger, der sich von den herkömmlichen
Vorstellungen schlecht lösen mag. In Rostock sei das WS-Problem gelöst.
- Es gibt zwei Pächter und 12
Begehungsscheininhaber im Ort.
- Geschossen wurden im letzten Jagdjahr 7
Stück Rehwild (davon 2 Unfallwild), Schwarzwild ca. 65/75 Stück davon
(10/12 Stück Unfallwild)
- Drückjagden finden im Ort nicht statt
- Friedhofsjagd im letzten Jahr war nicht
erfolgreich (keine Schussabgaben möglich)
- Zum 31.03.2019 läuft der Pachtvertrag
aus (Verpächter sei die Jagdgenossenschaft also die Vereinigung der
Grundeigentümer mit bejagbarer Fläche).
- Abschusspläne für Rehwild gibt es nicht
mehr – es kann so viel geschossen werden, wie möglich
- Den Abschuss von Schwarzwild könne man
schlecht planen; deswegen gibt es keinen Abschussplan für Schwarzwild,
sondern es wird eine Mindestabschusszahl festgesetzt; für Kleinmachnow
wird diese Zahl regelmäßig festgesetzt mit 75 Stück und diese 75 Stück
kommen auch pro Jahr zu Tode; stabile Tendenz immer zwischen 70 und 85
Stück
- Abschussprämie für Schwarzwild – eher
für Leitbachen ab 50 kg (Abrechnung/ Verwaltungsaufwand zu hoch)
- Vergrämungsmittel haben bisher noch
nichts genutzt
- Ausstattung mit Sender – Forschungsprogramm
wie in Rostock - habe man sich für Kleinmachnow
auch schon überlegt; Kosten liegen bei ca. 50.000,00 €; die Summe konnte
nicht aufgebracht werden
- kein jagdlicher Druck beim Landesbetrieb
Forst
- „Wer seinen eigenen Garten schützen
will, der muss das selber tun!“
- Das Verabreichen von Medikamenten
(Pille) ist verboten.
- Eine Vermarktung des Fleisches wäre mit
einem sehr hohen Aufwand verbunden.
Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Welsch für sein Kommen
und die vielen Informationen.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Schulz-Kersting,
Frau K. Heilmann, Herr Gutheins, Frau Storch, Herr Weis