Herr Prof. Dr. Welsch macht Ausführungen zur Jagdausübung in Kleinmachnow und informiert unter anderem:

 

  • Zuständige Behörde für die Jagd ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Jagdbehörde.
  • wo darf und wo darf nicht geschossen werden
  • insgesamt sei es sehr schwer, in der Ortslage zu schießen
  • es gebe drei „Sorten“ von Wildschweinen (WS): die einen leben draußen und kommen zur Nahrungssuche rein, die anderen leben drinnen und gehen zur Nahrungssuche raus – das ist ein geringer Teil – ein dritter Teil der Population lebe innerorts, bleibt dort und geht dort auch auf Nahrungssuche; in Kleinmachnow lebe weitverbreitet dieser dritte Teil der Population (reichhaltiges Nahrungsangebot)
  • informiert über die erfolgreiche Bejagung von WS in Rostock; Uniprojekt, haben 5 Jahre geforscht, WS wurden besendert, man habe festgestellt, wo die WS herkommen und wo sie sich aufhalten und die meisten WS blieben einfach innerorts. Weiter wurde festgestellt, dass man die Bejagungsstrategie umstellen müsse – versuchen,  die alten Bachen zu schießen auch Leitbachen; das Ganze auch mit moderneren Methoden (Lichtverstärker), Stücke besendern. Das größte Hindernis für die Umsetzung eines solchen Vorhabens sei der durchtradierte Jäger, der sich von den herkömmlichen Vorstellungen schlecht lösen mag. In Rostock sei das WS-Problem gelöst.
  • Es gibt zwei Pächter und 12 Begehungsscheininhaber im Ort.
  • Geschossen wurden im letzten Jagdjahr 7 Stück Rehwild (davon 2 Unfallwild), Schwarzwild ca. 65/75 Stück davon (10/12 Stück Unfallwild)
  • Drückjagden finden im Ort nicht statt
  • Friedhofsjagd im letzten Jahr war nicht erfolgreich (keine Schussabgaben möglich)
  • Zum 31.03.2019 läuft der Pachtvertrag aus (Verpächter sei die Jagdgenossenschaft also die Vereinigung der Grundeigentümer mit bejagbarer Fläche).
  • Abschusspläne für Rehwild gibt es nicht mehr – es kann so viel geschossen werden, wie möglich
  • Den Abschuss von Schwarzwild könne man schlecht planen; deswegen gibt es keinen Abschussplan für Schwarzwild, sondern es wird eine Mindestabschusszahl festgesetzt; für Kleinmachnow wird diese Zahl regelmäßig festgesetzt mit 75 Stück und diese 75 Stück kommen auch pro Jahr zu Tode; stabile Tendenz immer zwischen 70 und 85 Stück
  • Abschussprämie für Schwarzwild – eher für Leitbachen ab 50 kg (Abrechnung/ Verwaltungsaufwand zu hoch)
  • Vergrämungsmittel haben bisher noch nichts genutzt
  • Ausstattung mit Sender – Forschungsprogramm wie in Rostock - habe man  sich für Kleinmachnow auch schon überlegt; Kosten liegen bei ca. 50.000,00 €; die Summe konnte nicht aufgebracht werden
  • kein jagdlicher Druck beim Landesbetrieb Forst
  • „Wer seinen eigenen Garten schützen will, der muss das selber tun!“
  • Das Verabreichen von Medikamenten (Pille) ist verboten.
  • Eine Vermarktung des Fleisches wäre mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.

 

Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Welsch für sein Kommen und die vielen Informationen.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schulz-Kersting, Frau K. Heilmann, Herr Gutheins, Frau Storch, Herr Weis