Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1)        Die tabellarisch (vgl. Anlage 1, S. 14) und in einem Lageplan (vgl. Anlage 1, S. 16 sowie vgl. Anlage 2) angefügte Prioritätenliste zum systematischen Ausbau von Gehwegen bzw. Geh­wegabschnitten wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die gemeindeeigenen öffentlichen Straßenver­kehrsflächen in baulicher Hinsicht zuständigen Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirt­schaft im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vor­ge­gebene Priorität der Bearbeitung zu beachten und umzu­setzen.

3)        Das zu jeweils zu erarbeitende Ausbauprogramm ist der Gemeindevertretung bzw. ihren Fachausschüssen vorab zur Information und in einem zweiten Schritt zur Beratung und Be­schlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung ist die frühzeitige Einbeziehung aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sicherzustellen.

4)        Die daraus entstehenden Maßnahmen sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren (Zeit­raum 2018-2022) geplant und zur Umsetzung gebracht werden. Im Haushalt sind entspre­chende Mittel für Planungs- und Baukosten vorzusehen.


Herr Puhan-Schulz nimmt sein Rederecht wahr (s. Anlage 5).

 

Frau Sahlmann erläutert, dass der Bauausschuss der Beschlussvorlage mit folgenden vier  Maßgaben zugestimmt habe:

 

  • Einbeziehung der Bürger
  • Prüfung, ob die Änderung des Gehweges eine Instandhaltung oder ein Neubau ist
  • erforderliche Mittel sind für jede einzelne Maßnahme einzustellen
  • Ausbau der Gehwege soll schonend erfolgen (abgespeckte Version, kein Luxusausbau)

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Materialauswahl und Ausbauweise überdenken
  • Rollstuhl- und Rollatorenfahrer beachten
  • Prüfung und eventuell Einarbeitung der noch nicht ausgebauten Gehwege (s. Ausführungen Redebeitrag)

 

Frau Sahlmann schlägt vor, den Redebeitrag als 5. Maßgabe mit aufzunehmen (s. Redebeitrag - Beachtung der noch nicht ausgebauten Gehwege). Nach kurzer Diskussion dazu lehnt der Ausschuss das ab. Der UVO-Ausschuss schließt sich dem Bauausschuss mit seinen Maßgaben an.

 

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Maßgaben aufzunehmen:

 

  1. Bei der weiteren Planung zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben sind die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit einzubeziehen.

 

  1. Für jedes anstehende Gehweg-Ausbauvorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit es sich um eine umlagepflichte Maßnahme oder lediglich um eine Instandhaltung handelt.

 

  1. In der jährlichen Haushaltsplanung ist festzulegen, in welcher Höhe Mittel zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben erforderlich sind.

 

  1. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welchen Umfang das Ausbauvorhaben haben soll.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Herr Weis, Frau Sahlmann, Herr Sahlmann, Herr Schulz-Kersting, Herr Fritzsche, Herr Wolschon


Abstimmung der DS-Nr. 089/17 mit den Maßgaben des Bauausschusses:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen