Sitzung: 26.06.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 089/17
Beschlussvorschlag:
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die gemeindeeigenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen in baulicher Hinsicht zuständigen Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung zu beachten und umzusetzen.
3) Das zu jeweils zu erarbeitende Ausbauprogramm ist der Gemeindevertretung bzw. ihren Fachausschüssen vorab zur Information und in einem zweiten Schritt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung ist die frühzeitige Einbeziehung aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sicherzustellen.
4) Die daraus entstehenden Maßnahmen sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren (Zeitraum 2018-2022) geplant und zur Umsetzung gebracht werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel für Planungs- und Baukosten vorzusehen.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Maßgabe des Hauptausschusses:
1. Bei der weiteren Planung zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden
Gehweg-Ausbauvorhaben sind die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit
einzubeziehen.
2. Für jedes anstehende Gehweg-Ausbauvorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit
es sich um eine umlagepflichtige Maßnahme oder lediglich um eine Instandhaltung
handelt.
3. In der jährlichen Haushaltsplanung ist festzulegen, in welcher Höhe
Mittel u den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben
erforderlich sind.
4. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welchen Umfang das
Ausbauvorhaben haben soll.
→ Der Maßgabe wird einstimmig zugestimmt.
Der Gemeindevertretung wird unter
Beachtung der beschlossenen Maßgabe einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 089/17 auf
die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.07.2017 zu setzen.