Sitzung: 26.06.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 092/17
Beschlussvorschlag:
1)
Die
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist
in Anlage 4 und 5 dargestellt.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ in der vorliegenden
Fassung vom 12. Juni 2017 und die Begründung werden gebilligt.
3)
Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
4)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
5)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
092/17 beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Herr Schubert
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 092/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.07.2017 zu setzen.