Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anlage 4 und 5 dargestellt.

2)        Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ in der vorliegenden Fassung vom 12. Juni 2017 und die Begründung werden gebilligt.

3)        Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

4)        Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

5)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 092/17 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Herr Schubert


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 092/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.07.2017 zu setzen.