Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den Entwürfen der Bebauungspläne

‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“,

‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“,

‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“,

‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“) und

‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“

(Geltungsbereiche vgl. Anl.1 bis 5),

eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 6 und 7 dargestellt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Es liegen 2 Anträge auf Rederecht vor von:

1. Herrn Steffen Lembke

2. Herrn Toralf Reichenbach

         Den Anträgen auf Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

1. Herr Lembke, An der Stammbahn:

„Vielen Dank für das Rederecht. Ich war vor 14 Tagen auch im Bauausschuss zugegen, wo Herr Reichbach schon ein Statement zum Thema –Stammbahn- abgegeben hat, ein sehr eindringliches, wie ich fand. Er hatte darin auch auf die Thematik einer Regionalbahnstraße und die möglichen Auswirkungen, wenn dann dort auch Fern- und Güterverkehr verkehren würde, hingewiesen. Der Bauausschuss hatte dem B-Planentwurf trotz dieser Hinweise zugestimmt. Nach meinen Wahrnehmungen galten für die Abstimmenden an der Stelle eigentlich 2 Annahmen: Die eine war, dass der B-Plan nicht in erster Linie den Bau der Bahnstraße forcieren sollte, sondern vielmehr ging es um Flächenfreihaltung, da die Gemeinde ja ohnehin nicht direkt auf den Bahnbau Einfluss nehmen kann. Hierzu möchte ich anmerken, dass der reich fachlich-rechtliche Fokus, dass es um die Trassenfreihaltung geht, sicherlich zutreffend ist, aber die Gemeinde natürlich mit solch einem B-Plan, insbesondere bei der Begründung, die vorliegt, auch ein politisches Signal generiert und wie sich das dann fortsetzen kann, kann man sehen. Wenige Tage nach dem Bauausschuss hat die verkehrspolitische Sprecherin der Linken Brandenburg öffentlich ein Statement für die Stammbahn als Regionalbahn abgegeben und hat dabei den Kleinmachnower B-Plan bzw. dessen Begründung wörtlich zitiert. Ich denke einfach, dass wir solche Effekte der Bebauungsplanung mit berücksichtigen sollen. Gerade, weil wir eben nicht so viel Einfluss auf dieses Thema nehmen können als Gemeinde, wie uns vielleicht lieb wäre. Die zweite Prämisse war, dass im Falle einer Reaktivierung von einem umfänglichen Planfeststellungsverfahren auszugehen wäre, wo dann hoffentlich auch die aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der gesamten Strecke geregelt werden. Herr Ernsting hat sich da auf ein Schreiben der Deutschen Bahn berufen, in welchem eine solche Planfeststellung für jeglichen Bahnbetrieb zugesichert wurde. Es wurde dann aus der Runde des Bauausschusses sowie auch von Herrn Reichenbach gefordert, dieses Schreiben zu veröffentlichen. Dadurch hatte ich die Möglichkeit, im Nachgang zum Bauausschuss zu lesen. Ich war erstaunt bis auch irritiert. Es handelt sich in diesem Schreiben nämlich keinesfalls um eine Zusicherung der Deutschen Bahn AG an die Gemeinde Kleinmachnow, sondern es handelt sich vielmehr um einen Brief des Berliner Bahnbevollmächtigten Kaczmarek an die Bürgerinitiative –Stammbahn-. In diesem Brief kommt Herr Kaczmarek dann zu dem Schluss, dass dort womöglich ein Planfeststellungsverfahren im Falle einer Reaktivierung der Strecke notwendig sei. Unabhängig von der Frage, was ein solches Schreiben, das nicht einmal an die Gemeinde adressiert ist, im Abwägungsverfahren zum B-Plan zu suchen hat und wie es in diesen Prozess hineingekommen ist, hat es natürlich für die Beantwortung der Frage nach der Planfeststellung – ist die verbindlich oder nicht – überhaupt kein Wert. Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt würden sich im weiteren Verlauf von so einem Schreiben irgendwie beeindrucken lassen, wenn es dann wirklich mal zu dem Konflikt kommen sollte, ob eine Planfeststellung notwendig ist oder nicht. Gleichzeitig haben Herr Kaczmarek und die Bürgerinitiative –Stammbahn- ein grundsätzliches Interesse daran, dass die Reaktivierung der Stammbahn möglichst unbedenklich wahrgenommen wird. Das sollten wir berücksichtigen. In diesem Zusammenhang meine Fragen an Sie, meine Damen und Herren:

Hat die Gemeinde Kleinmachnow eigenständig beim Eisenbahnbundesamt bzw. bei der Deutschen Bahn über die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens im Falle der Reaktivierung der Stammbahn nachgefragt? Wenn ja, welche Antwort gab es. Haben wir als Bürgerinnen und Bürger irgendeine Verbindlichkeit, Sicherheit bezüglich des Planfeststellungsverfahrens. Wenn noch nicht nachgefragt wurde, wieso nicht, und wieso fließt stattdessen dieses besagte Dokument ein? Sind Sie sich als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter über die politische Signalwirkung des B-Planes, insbesondere bei der vorliegenden Begründung bewusst und ist aus Ihrer Sicht die Auswirkung der Stammbahn auf die Gemeinde, insbesondere im Fall einer Regional- und damit auch einer Güterbahn- und Fernverkehrstrasse ausreichend diskutiert worden? Dankeschön.“

 

 

 

2. Herr Reichenbach, Dreilinden:

„Das Gesagte von Herrn Lembke kann ich voll unterstützen und möchte den hier anwesenden Mitgliedern des Hauptausschusses vor der Abstimmung zum Abwägungsprotokoll die Wichtigkeit eines sinnvoll aufzustellenden B-Plan/Stammbahn im Sinne des Immissionsschutzes für uns alle nahelegen und auf die dringende Anbindung von TKS an das Schienennetz per S-Bahn hinweisen.

Es ist abzusehen, dass es sich bei der Stammbahntrasse um eine mehrgleisige, 16-18m hohe

Schnellbahntrasse mit Güterverkehr in Dammlage handelt, die an der gesamten nördlichen

Ortsgrenze vorbeirauscht, ggf. ohne Halt in Kleinmachnow! Über die A115 wird es eine ca. 10m

hohe Brücke geben und die zweite Brücke wird dann wahrscheinlich K-M-Str / Düppel errichtet. Zu der Trassenhöhe kommen noch ca. 8 m Aufbauten für Oberleitungen hinzu. Die Schallausbreitung aus solcher Höhe ist beachtlich! Der Schall wird Tag und Nacht im ganzen Ort zu hören sein.

Es soll den Regionen aus zweiter Reihe im Umland von Berlin eine schnelle Durchfahrt nach Berlin ermöglicht werden, vergleichbar zum Bahnhof Teltow.

Diese Fakten berufen sich auf aktuelle Aussagen des MIL (Ministerium f. Infrastruktur u.

Landesplanung Bbg.) der D-Bahn und sachkundiger Bürger von Klm., darunter auch Verkehrsplaner.

Der Gemeinde liegt im Rahmen der Behördenbeteiligung eine Stellungnahme des EBA vor; siehe Anlage 7 zur Auswertung der Behördenbeteiligung.

Seite 6 unten und Seite 7 oben:

„Die Festsetzung der für die Bahntrasse freizuhalten Flächen könne die Nutzung nicht auf bestimmte Arten von Eisenbahnbetrieb beschränken. Die Trasse sei vor 1945 auch für den Fern- und Güterverkehr genutzt worden. Weder der B-Plan noch das EBA könnten dem

Infrastrukturbetreiber verbieten, auf der wiederaufzubauenden Trasse ggf. auch andere

Verkehre als S- oder Regionalbahnen zu fahren. Eine Festsetzung als „zukünftige Trasse S- /

Regionalbahn“ wäre unzulässig, weil die Fläche dem Bahnbetrieb uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Die Festsetzung sei daher allgemeiner zu treffen, etwa als Sondergebiet „Bahn“-Abwägung der Gemeinde Klm.: Dem Einwand wird gefolgt […]“

Aktuelles erschütterndes Beispiel dazu ist u.a. die Wiederinbetriebnahme einer planfestgestellten und gewidmeten Strecke in Lichterfelde Süd. Die D-Bahn könnte auch die Stammbahnstrecke entsprechend mit Dieselgüterverkehr rund um die Uhr betreiben! Ohne nennenswerte Umbauten, wie Schallschutz usw. Hr. Ernsting hatte im Bauausschuss von einem Schreiben der D-Bahn an die Gemeinde gesprochen, in dem deutlich steht, dass es ein Planfeststellungsverfahren geben muss.

Liegt ein rechtssicheres Schreiben vor? Und würde uns ein Planfeststellungsverfahren vor Lärm schützen (Stichwort: Bevölkerungsdichte, Beschleunigungszone vor Berlin)?

Ohne S-Bahn-Betrieb hätte TKS nichts außer Lärm von der Stammbahn!

Es gibt die Machbarkeitsstudie zum S-Bahn-Ringschluss „Friedhofsbahn“, der uns allen deutlich mehr bringen würde. Im Kreistag wurde der Bau der neuen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Start 21/22) in Teltow/Machnower Straße beschlossen. Eine Anbindung über die Verlängerung der S25 wäre für alle Anwohner in TKS und insbesondere unsere Schüler zielführender!

Ich gehe davon aus, dass alle hier Anwesenden keinen Fern- und Güterverkehr bevorzugen.

Die Gemeinde sollte daher eine sinnvolle S-Bahnanbindung mit aktivem Schallschutz für ihre

Anwohner voranbringen.“

 

 

Herr Ernsting:

Das Eisenbahnbundesamt wurde mit einbezogen, das ist in der Abwägungstabelle zu sehen. Das Eisenbahnbundesamt ist ja dann auch die Behörde, die für die Planfeststellung zuständig ist. Ganz unabhängig, ob der Bebauungsplan aufgestellt wird oder nicht, dass ist eine Entscheidung des Ministeriums, ob die Bahn kommt. Wir führen nur das städtebauliche Ziel durch, die Trasse freizuhalten von baulichen Anlagen, die dort nichts zu suchen haben. Wenn der B-Planbeschluss jetzt nicht gefasst wird, ändern wir an der gesamten Situation nichts. Die gesamten Flächen befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Sinn des B-Planes ist es auch, für die Bürger, die von einer Rückbauanordnung betroffen sein könnten, die Situation zu heilen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 093/17 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Herr Gutheins

- Frau Scheib

 

 

         Herr Bültermann schlägt vor, ein gemeinsames schriftliches Votum fraktionsübergreifend zu formulieren, um frühzeitig darzustellen, was die Gemeinde Kleinmachnow will und fordert. Die Thematik sollte nicht übergangen werden. Der Vorschlag findet Zustimmung und man einigt sich, ein solches Grundsatzvotum bis zur Gemeindevertretersitzung am 13.07.2017 vorzulegen. Herr Bültermann wird die Fraktionsvorsitzenden dazu einladen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 093/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.07.2017 zu setzen.