Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ aufgestellt werden.

Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12 sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so geändert werden, dass die Errichtung eines neuen Hortes ermöglicht wird.

2.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durch­führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 101/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.07.2017 zu setzen.