Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.      Die tabellarisch (vgl. Anlage 1, S. 14) und in einem Lageplan (vgl. Anlage 1, S. 16 sowie vgl. Anlage 2) angefügte Prioritätenliste zum systematischen Ausbau von Gehwegen bzw. Geh­wegabschnitten wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die gemeindeeigenen öffentlichen Straßenver­kehrsflächen in baulicher Hinsicht zuständigen Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirt­schaft im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vor­ge­gebene Priorität der Bearbeitung zu beachten und umzu­setzen.

3.      Das zu jeweils zu erarbeitende Ausbauprogramm ist der Gemeindevertretung bzw. ihren Fachausschüssen vorab zur Information und in einem zweiten Schritt zur Beratung und Be­schlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung ist die frühzeitige Einbeziehung aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sicherzustellen.

4.      Die daraus entstehenden Maßnahmen sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren (Zeit­raum 2018-2022) geplant und zur Umsetzung gebracht werden. Im Haushalt sind entspre­chende Mittel für Planungs- und Baukosten vorzusehen.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

1.    Bei der weiteren Planung zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben sind die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit einzubeziehen.

2.    Für jedes anstehende Gehweg-Ausbauvorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit es sich um eine umlagepflichtige Maßnahme oder lediglich um eine Instandhaltung handelt.

3.    In der jährlichen Haushaltsplanung ist festzulegen, in welcher Höhe Mittel aus den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben erforderlich sind.

4.    Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welchen Umfang das Ausbauvorhaben haben soll.

 

 

Anlagen

·       Ausarbeitung zum Grundsatzbeschluss 2017 (26 Seiten)

·       Lageplan der Gehwege nach Priorität (Format DIN A 3)

nur zur Information:

·       DS-Nr.129/12 „Weiterführung Prioritätenliste zur Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen für den Zeitraum bis 2020“ vom 06.09.2012 (ohne Anlagen)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 089/17 mit Maßgabe beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Frau Schwarzkopf

Frau Brammer

Frau Storch

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich finde es sehr gut, dass das auf den Weg gebracht wird, denn die Beschwerden der Bürger darüber, dass die Gehwege in einem schlechten Zustand sind, mehren sich. Anderseits möchte ich mich auch darüber freuen, dass noch nicht festgelegt ist, wie man befestigt, ob man versiegelt oder ob man wassergebundene Decken nimmt. In den Unterlagen steht ja, dass es sich danach richten soll, wie die jetzige Umgebung in der jeweiligen Straße ist. Ich lege großen Wert darauf, dass das auch getan wird und nicht pauschal eine Versiegelung mit unterschiedlichen Befestigungen festlegt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 089/17 mit Maßgabe beteiligt sich:

Frau Dettke

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 089/17 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 089/17 mit Maßgabe wird einstimmig beschlossen.