Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Dr. Scholz

Erläutert einleitend.

Im Sinne der Gleichbehandlung ist aus Sicht der Verwaltung diese Änderung für das Grundstück „Wolfswerder 68“, aber auch für weitere Grundstücke an der Straße Wolfswerder städtebaulich sinnvoll. Bei Zusammenlegung der straßenseitigen und rückwärtigen Flurstücke erreichen die Grundstücke eine größe von mehr als 800 m². Ihnen soll dann auch eine GR von max. 160 m² ermöglicht werden.

Seitens der Verwaltung wird ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren in dem von der Eigentümerin Wolfswerder 68 beantragten Umfang bei Einbeziehung auch der Grundstücke Wolfswerder 50 und 52 sowie 70 und 72 befürwortet.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Priebe, Herr Wolschon, Frau Scheib, Frau Sahlmann, Frau Storch

 

Der Bauausschuss spricht für ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren aus.

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Der Bauausschuss kann einstimmig seine Empfehlung geben.