Sitzung: 04.09.2017 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Dr. Scholz
Erläutert einleitend.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist aus Sicht
der Verwaltung diese Änderung für das Grundstück „Wolfswerder 68“, aber
auch für weitere Grundstücke an der Straße Wolfswerder städtebaulich sinnvoll.
Bei Zusammenlegung der straßenseitigen und rückwärtigen Flurstücke erreichen
die Grundstücke eine größe von mehr als 800 m². Ihnen soll dann auch eine GR
von max. 160 m² ermöglicht werden.
Seitens der Verwaltung wird ein
Bebauungsplan-Änderungsverfahren in dem von der Eigentümerin
Wolfswerder 68 beantragten Umfang bei Einbeziehung auch der Grundstücke
Wolfswerder 50 und 52 sowie 70 und 72 befürwortet.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Priebe, Herr Wolschon, Frau Scheib, Frau
Sahlmann, Frau Storch
Der Bauausschuss spricht für
ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren aus.
.
Der Bauausschuss kann einstimmig seine
Empfehlung geben.