Herr Ernsting

Grünanlagenpflege im Meiereifeld LoF – Nr. 051/17 – Anfrage von Herrn Krüger

Der Boden, der im Zusammenhang mit dem Gehwegbau auf den straßenbegleitenden Grünflächen aufgebracht wurde, hat die geforderte, nährstoffarme Qualität. Das dadurch geringere Rasenwachstum hält den Pflegeaufwand in Grenzen.

 

Lagerung von Laubhaufen LoF –Nr. 052/17 – Anfrage von Herrn Krüger

Das Laub auf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Meiereifeld stammte teilweise von privaten Grundstücken. Da eine Sonderabfuhr durch den Bauhof zusätzliche Kosten verursacht hätte, erfolgte die Beseitigung mit der turnusgemäßen nächsten Laubentsorgung. Es ist sehr bedauerlich, dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder ihre privaten Grünabfälle anstatt in Laubsäcken im öffentlichen Grün deponieren.

 

Grundstück Käthe-Kollwitz-Straße 1 – LoF Nr. 53/17 – Anfrage von Frau Storch

Die Festlegungen zu Ersatzpflanzungen beruhen auf der kommunalen Gehölzschutz­satzung und den Einschätzungen der zuständigen Kolleginnen im FD Tiefbau/ Gemeindegrün/ Stadtwirtschaft. für den Vollzug der Auflagen wird in der Regel ein mehrjähriger Zeitraum eingeräumt, in diesem Fall bis Ende 2018.