Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es findet keine Diskussion statt.

Nachfrage von Herrn Weis: „Es ist das bekannte Blitzer-Problem am Zehlendorfer Damm. Nach welchen Kriterien werden solche Parkverbote an Hauptverkehrsstraßen von der Gemeinde erlassen? Kann man anhand der Erfahrungen aus dem Zehlendorfer Damm Nord prüfen, dass am Zehlendorfer Damm Süd am Blitzer ein entsprechendes Verbot erlassen wird?“

Erwiderung Herr Grubert: „In Rücksprache mit der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei ist es nicht gewünscht, dort am Blitzer ein Haltverbot aufzustellen. Die Unfallkommission hat dazu auch getagt, die Situation vor Ort begutachtet und das Haltverbot abgelehnt.“