Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erläuterungen

Für zukünftige Baumaßnahmen an gemeindeeigenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen, wie sie mit den Prioritätensetzungen für a) die Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen (DS-Nr. 189/12 vom 06.09.2012) und b) den Ausbau von Gehwegen bzw. Gehwegabschnitten (DS-Nr. 089/17 vom 13.07.2017) bereits vorliegen, soll ein einheitlicher Verfahrensablauf festgelegt werden.

Die Verwaltung hat dazu einen ersten Vorschlag erarbeitet (vgl. Anlage), mit dem ein einheitliches Verwaltungshandeln für solche Baumaßnahmen festgelegt werden soll. Bei den einzelnen Verfahrensschritten ist sowohl für die angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Anwohnerschaft), die von der Baumaßnahme direkt betroffen sind, zu sorgen, als auch die Einbeziehung der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse sicherzustellen. Eine Rolle spielen auch die haushaltstechnischen Erfordernisse, da Planungs- und Baukosten jeweils rechtzeitig für den jährlichen Haushalt anzumelden sind.

Nach Diskussion des Vorschlages in den Fachausschüssen soll die Unterlage ggf. präzisiert und sodann im nachfolgenden Sitzungsdurchlauf als Beschlussvorschlag (Drucksache) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.


Frau Sahlmann informiert, dass die Fachinformation im Bauausschuss eine einstimmige Zustimmung bekommen habe. Es wurde dort auch angeregt, eine solche Information auch über  Hochbauarbeiten vorzulegen.

Herr Dr. Prüger gibt eine kurze Zusammenfassung. Aussagen zu Kostenschätzungen habe man absichtlich weggelassen, da sich die Zahlen, aufgrund des noch nicht festgelegten Ausbaustandards, ändern können.

Es findet keine weitere Diskussion statt.