Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kleinmachnow plant für die folgenden Objekte die dargelegte Verwendung. Die Verwaltung wird beauftragt, zur konkreten Umsetzung die erforderlichen Maßnahmen oder Drucksachen (z.B. Errichtungsbeschlüsse etc.) vorzubereiten.

 

1. Karl-Marx-Str. 117

Das Objekt verbleibt im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Vergabe des Grundstücks über Erbbaurecht vorzubereiten. Die denkmalgerechte Sanierung übernimmt der künftige Erbbaurechtsnehmer.

 

2. Meiereifeld 33

Das Objekt verbleibt im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.

Mittelfristig soll der Abriss des Gebäudes veranlasst werden. Das Grundstück soll dann als Vorhaltefläche für die Gemeinde dienen.

 

3. Zehlendorfer Damm 200

Das Dachgeschoss und die Remise sind mittel- bis langfristig denkmalgerecht zu sanieren.

Eine soziokulturelle Nutzung nach Sanierung ist vorgesehen.

 

4. Jägerstieg 2

Das Gebäude ist in den Jahren 2018 bis 2020 denkmalgerecht zu sanieren.

Das Gebäude soll u.a. als Museum und soziokulturell genutzt werden.

 

5. Am Bannwald 1A

Das Objekt wird durch die Gemeinde Kleinmachnow erworben.

Die Gebäude sind zu sanieren und für die vorgesehenen Nutzungszwecke umzubauen. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach Auszug des Bauhofes vorzunehmen.

Mittelfristig soll das Gebäude als Begegnungs- und Familienzentrum und teilweise für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden.

 

6. Grundstücksflächen zwischen den Gebäuden Bannwald 1A und Jägerstieg 2

Die Flächen sollen zu einem „grünen Band“ mit öffentlicher Nutzung umgestaltet werden. Eine weitgehende Entsiegelung und Gestaltung als öffentliche Grünfläche ist vorzunehmen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 124/17 wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Kulturausschuss      2 Ja-Stimmen; 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Ø  Herr Nieter nimmt ab 19:17 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Dettke informiert über den Grund ihrer Ablehnung der Drucksache im Kulturausschuss. Aus ihrer Sicht fehlt der Zeitplan.

Herr Templin merkt an, dass der vorgelegte Beschluss finanzielle Auswirkungen hat. Diese sind aber nicht genannt, was jedoch dringend erforderlich ist. Daher sieht er die vorgelegte Drucksache nur als Information. Er empfiehlt die Drucksache abzulehnen bzw. den Bürgermeister, diese zurückzuziehen.

Herr Warnick findet die Vorlage sehr gut. Dieses Papier ist seit langem überfällig. Lediglich der Punkt 4 der vorliegenden Drucksache müsste aus seiner Sicht geändert werden. Der Satz sollte lauten: „Das Gebäude soll soziokulturell genutzt werden.“ So würde er der Drucksache zustimmen.  

Frau Schwarzkopf merkt an, da es im Finanzausschuss um finanzielle Mittel geht, ist es aus ihrer Sicht sehr wichtig, dass die finanziellen Auswirkungen auch genannt werden müssen. Sie findet diese Vorlage im Moment so nicht notwendig und inhaltlich abzulehnen.

Herr Baumgraß vertritt die Meinung, dass dieser Beschluss in „Grundsatzbeschluss“ umbenannt werden sollte. Zukünftig sollten alle finanziellen Auswirkungen genannt werden. Aus seiner Sicht kann der Beschlussvorlage aber zugestimmt werden.    

Herr Templin macht nochmals darauf aufmerksam, dass der hier vorgelegte Beschluss finanzielle Auswirkungen hat. Eine andere Wirksamkeit hätte der Beschluss gehabt, wenn er hieße: „Leitlinien zur künftigen Nutzung kultureller und sozialer Objekte“.

Er wird der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen. Der Bürgermeister kann aber zum Hauptausschuss eine entsprechend geänderte Drucksache vorlegen.

Auch Herr Tauscher hat den Eindruck, dass es hier um die Begrifflichkeit geht. Er findet den Gedanken „Leitlinien“ durchaus notwendig und hilfreich. Der Vorschlag „Grundsatzbeschluss“ enthält aus seiner Sicht zu viele Festlegungen.   

Herr Tauscher hält die Drucksache in vorliegender Form für nicht zustimmungsfähig. Er schlägt dem Bürgermeister vor, seine Drucksache zurückzuziehen.

Herr Martens findet es misslich, in einer Drucksache über mehrere Objekte gleichzeitig abstimmen zu lassen. Auch er schlägt dem Bürgermeister vor, die Drucksache zurückzuziehen.

Herr Roß kann diese Diskussion nicht verstehen. Er ist der Meinung, dass der Bürgermeister aufgefordert wurde, eine solche Drucksache vorzulegen, was er hiermit getan hat. Aus seiner Sicht sollte darüber abgestimmt werden.

Frau Dettke spricht sich dafür aus, dass die Diskussion, wofür der Jägerstieg 2 zukünftig genutzt werden soll, unbedingt jetzt geführt werden muss.

Herr Tauscher sieht das nicht so. Die Zuständigkeit dafür liegt nicht im Finanzausschuss.

Frau Dr. Bastians-Osthaus findet den vorliegenden Beschluss zu konkret formuliert.

Auch sie wird den so vorliegenden Beschluss, ohne Untersetzung von Zahlen, nicht zustimmen.

Sie schlägt folgende Änderungen im Beschlussvorschlag vor:

Punkt 5 Am Bannwald 1 A (1. Satz)

Es ist beabsichtigt, das Objekt durch die Gemeinde Kleinmachnow zu erwerben.

 

Punkt 6 Grundstücksflächen zwischen den Gebäuden Bannwald 1 A und                   Jägerstieg 2 (1. Satz)

Es ist beabsichtigt, die Flächen zu einem „grünen Band“ mit öffentlicher Nutzung umzugestalten.

 

Herr Warnick ergänzt die Änderungsvorschläge wie folgt:

Punkt 4 Jägerstieg 2 (2. Satz)

Das Gebäude soll soziokulturell genutzt werden.

 

Betreff

Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung kultureller und sozialer Objekte

 

 

Herr Warnick möchte vom Bürgermeister wissen, ob er die vorliegende Drucksache zurückziehen möchte.

Herr Grubert zieht die Drucksache nicht zurück. Er nimmt die vorgenannten Änderungsvorschläge an und wird die Drucksache bis zum Hauptausschuss entsprechend ändern.

 

Frau Dettke äußert, dass sie es für eine absolute Verschwendung von Mitteln, Ressourcen und Bürgerengagement hält, wenn das Museumsprojekt kaputt gemacht wird. Mehrere Jahre haben sich nun Menschen für das Museum arrangiert. Der Jägerstieg als Zukunftsvariante wäre erst ab dem Jahre 2020 möglich. Dass das Wort „als Museum“ im Punkt 4 nun gestrichen wird, findet sie dramatisch.

Herr Nieter merkt an, dass eine Fortsetzung von Projekten in einem zeitweise genutzten Objekt, z. B. Karl-Marx-Straße 117, keine Vorfestlegung sein kann. Aber eine Verhinderung der Tätigkeit kann auch nicht richtig sein.

Herr Nieter würde es begrüßen, wenn der Bürgermeister eine Leitlinie vorlegen würde. 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 124/17 mit den genannten Änderungen zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 124/17 mit den genannten Änderungen erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

Zum Hauptausschuss werden die hier im Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet und es wird die Drucksache DS-Nr. 124/17/1 zur Abstimmung vorgelegt.