Sitzung: 18.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 102/17
1. Der Vorplanung zur städtebaulich-verkehrlichen Umgestaltung der Förster-Funke-Allee mit den Teilmaßnahmen West (Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer, vgl. Anlage, Plan 6.1) und Ost (Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (West), vgl. Anlage, Plan 5.1) wird zugestimmt. Für die Realisierung der beiden Teilmaßnahmen West und Ost sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2018 63.000 € (brutto) und im Haushalt 2019 567.000 € (brutto) zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen.
3. Nach Fertigstellung der beiden vorgenannten Teilmaßnahmen sind die daraus resultierenden verkehrlichen Effekte zu prüfen und das Prüfergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird dann darüber zu beraten sein, ob und in welchem Umfang weitere Abschnitte der Förster-Funke-Allee umzugestalten sind.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
102/17 beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Frau Sahlmann
- Herr Gutheins
- Frau Scheib
- Herr Schubert
- Frau Bastian-Osthaus
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„In die vorliegende Maßgabe müsste nochmal eine Änderung aufgenommen
werden, was die Finanzen betrifft. Die hier angesprochenen Finanzen beziehen
sich nur auf die eine Lösung (Ampelkreuzung und vorgezogene
Radverkehrsaufstellflächen), sie beziehen sich nicht auf den Kreisverkehr. Der
Kreisverkehr ist natürlich sehr viel teurer, die Meinung des UVO-Ausschusses
war aber, dass man ihn trotzdem in Erwägung ziehen sollte, weil man ja dann
wieder auf längere Zeit das Geld für die Wartung der Signalanlagen einsparen
würde. Also, was ist mit dem Geld? Jetzt wurde nur das Geld für die ganz
normale Kreuzung aufgenommen.“
Herr Grubert zu Protokoll:
Zu den Ausführungen von Frau Sahlmann:
„Es ist folgende Situation: Wir haben ausdrücklich im
Änderungsvorschlag/Maßgabe gesagt, dass über das weitere Vorgehen, ob
Kreisverkehr oder Ampelanlage, ein Beschluss erfolgen muss. Mit diesem
Beschluss, also weenn das dann feststeht, kann die entsprechende Summe im
Haushalt eingeplant werden. Wenn das jetzt schon geplant wird, werden Mittel
blockiert. Es werden noch einige Sitzungen dazu stattfinden, weil noch viel zu
klären ist, z. B. Kreisverkehr oder Ampelanlage, Grundstücksumgestaltung,
Zufahrtsänderungen usw., so, dass wir noch genug Zeit haben, im Jahr 2018 eine
Entscheidung zu fällen. Vor 2019 wird sicher nicht mit der Baumaßnahme begonnen
werden. Es können immer noch die richtigen Kosten angesetzt werden.“
Maßgabe des Hauptausschusses:
Der Vorplanung zur städtebaulich-verkehrlichen Umgestaltung der
Förster-Funke-Allee mit den Teilbaumaßnahmen West (Förster-Funke-Allee/Hohe
Kiefer, vgl. Anlage, Plan 6.1 oder Anlage Plan 6.3, Kreisverkehr und Ost
(Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (Ost), vgl. Anlage, Plan 5.1, wird
zugestimmt. Die Gemeinde beschließt als erste Schritte, diese beiden Maßnahmen
als Teilbaumaßnahmen vorzunehmen. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die
Teilbaumaßnahme West wird der Bürgermeister beauftragt, die Entscheidung über
Kreisverkehr oder Ampelkreuzung mit weiteren Untersuchungen vorzubereiten. Für
die Realisierung der beiden Teilmaßnahmen West und Ost sind nach vorläufiger
Abschätzung im Haushalt 2018 63.000,00
EUR (brutto) und im Haushalt
2019 567.000,00 EUR (brutto) zur
Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in der Haushaltsplanung für das Jahr
2018 zu berücksichtigen.
→ Der Maßgabe wird einstimmig zugestimmt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr.
102/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.09.2017 zu setzen.