Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Vorplanung zur städtebaulich-verkehrlichen Umgestaltung der Förster-Funke-Allee mit den Teilmaßnahmen West (Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer, vgl. Anlage, Plan 6.1) und Ost (Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (West), vgl. Anlage, Plan 5.1) wird zugestimmt. Für die Realisierung der beiden Teilmaßnahmen West und Ost sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2018     63.000 € (brutto) und im Haushalt 2019   567.000 € (brutto) zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen.

3.         Nach Fertigstellung der beiden vorgenannten Teilmaßnahmen sind die daraus resultierenden verkehrlichen Effekte zu prüfen und das Prüfergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird dann darüber zu beraten sein, ob und in welchem Umfang weitere Abschnitte der Förster-Funke-Allee umzugestalten sind.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 102/17 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Frau Sahlmann

- Herr Gutheins

- Frau Scheib

- Herr Schubert

- Frau Bastian-Osthaus

 

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„In die vorliegende Maßgabe müsste nochmal eine Änderung aufgenommen werden, was die Finanzen betrifft. Die hier angesprochenen Finanzen beziehen sich nur auf die eine Lösung (Ampelkreuzung und vorgezogene Radverkehrsaufstellflächen), sie beziehen sich nicht auf den Kreisverkehr. Der Kreisverkehr ist natürlich sehr viel teurer, die Meinung des UVO-Ausschusses war aber, dass man ihn trotzdem in Erwägung ziehen sollte, weil man ja dann wieder auf längere Zeit das Geld für die Wartung der Signalanlagen einsparen würde. Also, was ist mit dem Geld? Jetzt wurde nur das Geld für die ganz normale Kreuzung aufgenommen.“

 

 

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Zu den Ausführungen von Frau Sahlmann:

„Es ist folgende Situation: Wir haben ausdrücklich im Änderungsvorschlag/Maßgabe gesagt, dass über das weitere Vorgehen, ob Kreisverkehr oder Ampelanlage, ein Beschluss erfolgen muss. Mit diesem Beschluss, also weenn das dann feststeht, kann die entsprechende Summe im Haushalt eingeplant werden. Wenn das jetzt schon geplant wird, werden Mittel blockiert. Es werden noch einige Sitzungen dazu stattfinden, weil noch viel zu klären ist, z. B. Kreisverkehr oder Ampelanlage, Grundstücksumgestaltung, Zufahrtsänderungen usw., so, dass wir noch genug Zeit haben, im Jahr 2018 eine Entscheidung zu fällen. Vor 2019 wird sicher nicht mit der Baumaßnahme begonnen werden. Es können immer noch die richtigen Kosten angesetzt werden.“

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

Der Vorplanung zur städtebaulich-verkehrlichen Umgestaltung der Förster-Funke-Allee mit den Teilbaumaßnahmen West (Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer, vgl. Anlage, Plan 6.1 oder Anlage Plan 6.3, Kreisverkehr und Ost (Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (Ost), vgl. Anlage, Plan 5.1, wird zugestimmt. Die Gemeinde beschließt als erste Schritte, diese beiden Maßnahmen als Teilbaumaßnahmen vorzunehmen. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Teilbaumaßnahme West wird der Bürgermeister beauftragt, die Entscheidung über Kreisverkehr oder Ampelkreuzung mit weiteren Untersuchungen vorzubereiten. Für die Realisierung der beiden Teilmaßnahmen West und Ost sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2018    63.000,00 EUR (brutto)     und im Haushalt 2019     567.000,00 EUR (brutto) zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.

         Der Maßgabe wird einstimmig zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 102/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.09.2017 zu setzen.