Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Den Eigentümern der Grundstücke Ringweg 2, Ringweg 22, Ringweg 36, Ringweg 41 und Kanalweg 4 ‑ vgl. Anlage 1 (Nutzungskarte), durch entsprechende Umrandung gekennzeichnete Grundstücke – wird empfohlen, jeweils einzeln bei der Gemeinde einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für ihr Grundstück einzureichen.

 

2.         Mit der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann für die genannten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ angestrebt werden, das dort bereits bestehende Dauerwohnen innerhalb des Sondergebietes, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 128/17 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Herr Schubert

 

         Herr Gutheins sieht den Gleichheitsgrundsatz bei diesem Beschlussvorschlag als nicht gewährleistet


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 128/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.09.2017 zu setzen.