Sitzung: 18.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 128/17
Beschlussvorschlag:
1. Den Eigentümern der Grundstücke Ringweg 2, Ringweg 22, Ringweg 36, Ringweg 41 und Kanalweg 4 ‑ vgl. Anlage 1 (Nutzungskarte), durch entsprechende Umrandung gekennzeichnete Grundstücke – wird empfohlen, jeweils einzeln bei der Gemeinde einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für ihr Grundstück einzureichen.
2. Mit der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann für die genannten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ angestrebt werden, das dort bereits bestehende Dauerwohnen innerhalb des Sondergebietes, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
128/17 beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Herr Schubert
→ Herr Gutheins sieht den Gleichheitsgrundsatz bei diesem
Beschlussvorschlag als nicht gewährleistet
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 128/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
28.09.2017 zu setzen.