Sitzung: 18.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 133/17
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29 eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 133/17
beteiligen sich:
- Frau Sahlmann
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Das gesamte Verfahren, wie die Schule damals durch den Landkreis
abgewickelt wurde und sich politische Entscheidungsträger da auch nicht
genügend eingebracht haben - sowohl Kreis als auch Gemeinde - fand ich sehr
traurig. Das war eine sehr gut funktionierende Förderschule. Deshalb stimme ich
gegen diesen Beschluss.“
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 133/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
28.09.2017 zu setzen.