Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.         Die Begründung i. d. F. vom 04.09.2017 wird gebilligt.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 134/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.09.2017 zu setzen.