Sitzung: 18.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 138/17
1)
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
138/17 beteiligen sich:
- Frau Storch
- Frau Scheib
- Frau Sahlmann
- Herrn Warnick
Frau Storch zu Protokoll:
„Ich stimme dagegen und sage inhaltlich nichts dazu. Einen Punkt greife
ich raus, die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es ist leider festzustellen, dass
diese öffentlichen Vorstellungen von Bebauungsplänen äußerst ungünstig
bekanntgemacht werden. Festzustellen ist ja, dass auch zum gegenüberliegenden
B-Plan keiner zur Öffentlichkeitsveranstaltung gekommen ist. Beim B-Plan
–Mittebruch- waren wir nur 2. Das ist eine Vergeudung von Ressorcen. Also, ich
würde doch bitten, dass diese öffentlichen Termine den Gemeindevertretern und
sachkundigen Einwohnern zumindest mit einer kurzen Mail mitgeteilt werden. Auch
die öffentlichen Bekanntmachungen früher als fristgerecht ausgehängt werden.
Also eine Optimierung des Verfahrens, es ist sehr bedauerlich, wenn sich da
keiner beteiligt.“
Herr Ernsting zu den
Ausführungen von Frau Storch:
„Zielgruppe ist nicht die Gemeindevertretung, die durch die
Fachausschüsse informiert ist. Viel wichtiger ist es, die Öffentlichkeit dazu
zu bringen auch zu den Veranstaltungen zu kommen. Es wurden auch schon mehrere
Versuche unternommen, z. B. Handzettel für die Haushalte. Das Desinteresse ist
an der Stelle groß. Erst, wenn ein Bauantrag gestellt wird, merken die Bürger,
dass es einen Bebauungsplan gibt.“
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 138/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
28.09.2017 zu setzen.