Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 138/17 beteiligen sich:

- Frau Storch

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herrn Warnick

 

 

Frau Storch zu Protokoll:

„Ich stimme dagegen und sage inhaltlich nichts dazu. Einen Punkt greife ich raus, die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es ist leider festzustellen, dass diese öffentlichen Vorstellungen von Bebauungsplänen äußerst ungünstig bekanntgemacht werden. Festzustellen ist ja, dass auch zum gegenüberliegenden B-Plan keiner zur Öffentlichkeitsveranstaltung gekommen ist. Beim B-Plan –Mittebruch- waren wir nur 2. Das ist eine Vergeudung von Ressorcen. Also, ich würde doch bitten, dass diese öffentlichen Termine den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zumindest mit einer kurzen Mail mitgeteilt werden. Auch die öffentlichen Bekanntmachungen früher als fristgerecht ausgehängt werden. Also eine Optimierung des Verfahrens, es ist sehr bedauerlich, wenn sich da keiner beteiligt.“

 

 

Herr Ernsting zu den Ausführungen von Frau Storch:

„Zielgruppe ist nicht die Gemeindevertretung, die durch die Fachausschüsse informiert ist. Viel wichtiger ist es, die Öffentlichkeit dazu zu bringen auch zu den Veranstaltungen zu kommen. Es wurden auch schon mehrere Versuche unternommen, z. B. Handzettel für die Haushalte. Das Desinteresse ist an der Stelle groß. Erst, wenn ein Bauantrag gestellt wird, merken die Bürger, dass es einen Bebauungsplan gibt.“


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 138/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.09.2017 zu setzen.