Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg nimmt Frau Scheib nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2014 und ergänzend 2016 aufgreifend, wird der Maßnahmeplan Verkehrskonzept vom 29.04.2004 (vgl. Anlage, Antrag Nr. 033/04) wie folgt geändert:

-      In Nr. 6 der Maßnahmen des Antragvorschlages, Einschränkung des Lkw- und Durchgangsverkehrs, wird der Spiegelstrich: „Zur Entlastung von Durchgangsverkehr ist auf den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst für Kraftfahrzeuge über 3,5 t die Durchfahrt zu untersagen (Verkehrszeichen 253).

gestrichen.

 

2.         Die Verkehrssituation und der Lkw- und Schwerlastverkehr werden im Rahmen der ab 2018 erforderlichen Aktualisierung des Lärmaktionsplanes und der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung überprüft und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorgelegt.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 149/17 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Schubert

- Herr Martens

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Sahlmann:

„Ich finde es nicht verständlich, dass jetzt so verfahren wird, dass schon des Öfteren die Gemeindevertreter auf Befangenheit angesprochen werden. In der Vergangenheit wurde das so gehandhabt, dass derjenige sich selbst für befangen erklärt. Bei den Bebauungsplänen war das immer eine relativ klare Geschichte. Ich finde das schade, weil das auch unser Vertrauensverhältnis trübt."

 

 

Herr Grubert zu den Ausführungen von Frau Sahlmann:

„Nach dem Gesetz soll derjenige, der befangen ist, das von sich aus erklären. Frau Scheib ist – wie sie selbst berichtet hat – nicht durch die heutige Sitzung überrascht worden, sondern sie hat selber gesagt, dass sie in der Fraktion darüber gesprochen hat. Ich denke, wenn man an der Straße wohnt, wo entschieden wird, ob ein Lkw dort durchfährt oder nicht, stellt das eine Befangenheit dar. Frau Scheib hat das nicht eingesehen, nachdem ich Sie angesprochen habe. Am Ende ist eine Entscheidung anfechtbar.“

 

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus zu Protokoll:

„Nach der Rechtsauffassung von Herrn Grubert werden wir in Kleinmachnow nie ein Verkehrskonzept bekommen, weil wir alle hier im Ort wohnen und alle irgendwie betroffen wären. Das zeigt schon die Absurdität dieser Auslegung, dass man einen unmittelbaren Vorteil davon hat, wenn man hier im vorliegenden Fall in der Straße wohnt. Es geht auch nicht um ein absolutes Lkw-Fahrverbot. Ich finde das nicht richtig und möchte auch auf die Mitabstimmung von Herrn Warnick hinweisen, als es um die 30-Zone in seinem Wohngebiet ging und möchte Sie bitten, Ihre strengen Maßstäbe gleichmäßig über alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter anzulegen.“

 

 

Nach der Diskussion erklärt sich Frau Scheib befangen.


Der Gemeindevertretung wird mit Stimmengleichheit keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 149/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 29.09.2017 zu setzen.